Ich habe jetzt nicht deine Angaben im Formular auf Plausibilität geprüft. Aber dein anderer Thread offenbart, dass hier einige nicht sofort ersichtliche Faktoren die Grundflächenzahl beeinflussen. Eine Garage im Vorgarten ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt, sie muss also neben das Haus, hat somit eine lange Zufahrt und raubt dem Wohnhaus überbaubare Fläche. Bei einer Doppelgarage (6m) blieben für das Haus keine 15m mehr, da das Baufenster anscheinend nur 19,50m breit ist. Oder die Garage kommt auf die Südseite, was die Zufahrt nochmals verlängert. Ohne Lageplan alles schwer zu übersehen.