Hausbau kosten absetzen durch Nebentätigkeit

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J

julianpe

Hallo,

wir planen gerade unser Haus. Meine Verlobte übt noch eine Nebentätigkeit (Kleingewerbe) aus (Visagistin). Hierfür haben wir einen Arbeitsraum bei uns im Haus vorgesehen.
Kann man bisher aufgekommene Kosten anteilig über die Lohnsteuerabrechnung absetzen?

Danke für eure Einschätzungen.
 
A

Anoxio

Meines Wissens nach kannst du die Kosten für den Bau des Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen, sonst wäre das ja quasi dann Betriebsvermögen. Später kannst du aber die Kosten für das Zimmer bei der Steuererklärung des Nebengewerbes geltend machen - sofern da Steuern bezahlt werden. Aber was ich damit eigentlich sagen wollte: Euer Steuerberater kann euch da genaue Antworten geben, auf was ihr achten müsst und in welchem Rahmen das mit eingerechnet werden kann.
 
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464!RDO

Theoretisch darf Dir hierzu hier keiner einen Ratschlag geben. Steuerberatung sollte und darf nur von Berufsangehörigen durchgeführt werden. Das Verbot gilt auch für Foren.
Ich würde an Deiner Stelle auch nicht auf evtl. hier geschriebene Ratschläge hören. Stichwort: gefährliches Halbwissen.
Nur auf einen Ratschlag solltest du hören: Nehme 200 Euro in die Hand, suche Dir einen Steuerberater und lass dich dahingehend beraten. Und tu Dir selbst den gefallen, mach nen Bogen um den Lohnsteuerhilfeverein ;-) sorry, der musste sein. Aber in Bezug auf das zukünftige Gewerbe, hat sich das mit dem LoHi-Verein sowieso erledigt.
Schönen Abend
 
H

haydee

Steuerberater

Es gibt Möglichkeiten das Arbeitszimmer dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Mit Vor- und Nachteilen

Es gibt Möglichkeiten laufende Kosten geltend zu machen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Bei Nebenerwerb die Liebhaberei nicht aus dem Blick verlieren und die Zukunft. Voll-Erwerb oder Aufgabe bei Kindern
 
Y

ypg

Theoretisch darf Dir hierzu hier keiner einen Ratschlag geben. Steuerberatung sollte und darf nur von Berufsangehörigen durchgeführt werden. Das Verbot gilt auch für Foren.
Geschäftsmäßig... geschäftsmässig...
„Geschäftsmässig“ sind wir mit unseren diversen Berufsgruppen nicht und dürfen deshalb einfach mal so unsere Meinung verbreiten.

Ich würde an Deiner Stelle auch nicht auf evtl. hier geschriebene Ratschläge hören. Stichwort: gefährliches Halbwissen.
Und deshalb sind unsere Tipps als private Personen auch gekennzeichnet mit zb.
Oder auch „nach meiner Meinung“ oder „nach meinem Kenntnisstand“.

Dass Steuerberater, Rechtsanwälte etc. nicht in der Öffentlichkeit usw. ist bekannt.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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