Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

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Ratte

hallo,

ich habe folgende frage. wir haben ein für uns vernünftiges Finanzierungsangebot erhalten. für die eigentliche zusage benötigt die Bank aber einen Nachweis über den KFW wert des geplanten Hauses.
ein Anruf bei unserem Hausbauer ergab nun, das er diesen erst ausstellen kann/wird wenn wir einen Vorvertrag unterschreiben.
der Hausbauer meinte das man das normalerweise auch nachreichen kann, wenn wir den aber vorher brauchen, müßten wir den Hausbauvertrag unterschreiben. er würde auch eine Klausel mit reinsetzen, durch die wir bei neg Finanzierungsantrag kostenfrei vom vertrag zurücktreten können.
die Bankberaterin hat uns quasi grünes licht für unsere Finanzierung gegeben, bevor wir aber keine verbindliche zusage haben, macht es uns doch Bauchschmerzen so einen Hausbauvorvertrag zu unterschreiben.
wie sollen wir vorgehen??

danke für eure Hilfe
 
N

NorbertKoch

Hallo Ratte,

für den KfW-Kredit im Programm Energieeffizient Bauen Nr.153 Kredit ist zur Antragstellung, die immer über die Hausbank abgewickelt werden muss, ein Formular eines Sachverständigen (Energieberater etc.) auszufüllen.

Wie Du daraus lesen kannst, sind hier doch erhebliche Entscheidungen, Berechnungen notwendig und müssen auch in das Formular eingetragen werden.

Das heißt in Deinem Falle, dass der Energieberater/Sachverständiger des GU diese Werte berechnen muss, die natürlich nicht gewürfelt sind, sondern schon den endgültigen KfW-Standard beinhalten sollten. Änderungen im Rahmen der Richtlinien sind natürlich notwendig. Ich hoffe, dass Deine Bank Dich darüber aufgeklärt hat, an sonst nochmals bei mir nachfragen.

Somit solltest Du den GU festlegen, beauftragen, so dass diese Formular ausgefüllt werden kann.

Gruß
Norbert Koch Sachverständiger der KfW-Bank
 
R

Ratte

hallo,

den Antrag im o.g. link haben wir von der Bank so mitbekommen.
unser Problem ist nur das dieser unbedingt zur endgültigen Finanzierungsbestätigung ausgefüllt sein muß.
und zwar nicht nur für den KfW Betrag sondern auch für den Finanzierungsanteil der Bank. die Bank uns somit noch keine verbindliche zusage über unsere gesamte Finanzierungsanfrage geben kann.

uns wundert das man den kfw teil nicht nachreichen kann??

ich kann doch erst nach kompl Finanzierungszusage, Verträge für Landerwerb und Hausbau unterschreiben und nicht schon bevor ich weiß das die Finanzierung steht??


lg
 
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Ratte

Das hängt entscheidend von der Ausformulierung des "kostenlosen" Rücktrittsrechts ab

huhu, sie haben mir heute einen Entwurf des Vertrags per E-Mail zukommen lassen. ich kopier mal die entsprechende Formulierung:


"Der Bauherr kann bei Nichtbewilligung öffentlicher Fördermittel und für den Fall, dass eine Zusage der mit der Finanzierung des Bauvorhabens betrauten Bank nicht erteilt wird, Form- und fristlos durch schriftliche Erklärung von diesem Vertrag zurücktreten. Eine Ablehnung durch die öffentlichen Förderstellen sowie der mit der Finanzierung betrauten Bank muss jedoch im original vorgelegt werden. Bei Scheitern der Finanzierung hat der Bauherr darüber hinaus nachzuweisen, dass keine andere Bank bereit war, eine Finanzierungszusage zu erteilen und er alle Anstrengungen unternommen hat, um eine Finanzierungszusage zu erhalten. Das Rücktrittsrecht berührt nicht das Recht, eine Erstattung von Kosten für bereits erbrachte Architekten- und Statikleistungen vom Bauherren zu verlangen."
 
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ranseier

Hi,

Zitat:

"Bei Scheitern der Finanzierung hat der Bauherr darüber hinaus nachzuweisen, dass keine andere Bank bereit "

Vorsicht!!!!!!

wie soll das denn gehen????...nachweisen, dass keine Bank........

Willst Du alle Banken dieser Welt abklappern?

Passage ERSATZLOS....... Streichen lassen

Ich glaube für das Ausfüllen und erstellen dieser KFW Unterlagen gibt es einen Gebührensatz.

Den --UND NUR DEN---sollen die Dir in Rechnung stellen, dann sparst Du Dir diesen Vorvertrag und hängst noch nicht drin....

Wenn es so läuft wie gewünscht soll die Baufirma Dir diesen Betrag verrechnen. Wenn es nicht klappt, hast Du nicht das Theater um aus dem Vertrag herauszukommen.

Das die Baufirma das nicht kostenlos macht ist legitim, da das schon ein bestimmter Aufwand ist, dass aber immer auf diesem Weg versucht wird Leute zur Unterschrift zu bringen stört mich gewaltig.

Anhand solcher Abläufe, siehst Du auch wie kundenorientiert Dein Hausbauer ist. (Es ist sicher nicht der normale Weg) , wenn er zickt mit der Konkurrenz "winken".


Es muss nicht immer zum Gunsten der Verkäufer laufen, mach ihm dass auch deutlich.

Grüße
Ranseier


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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