Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

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Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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B

Bauexperte

Hallo,

vergleichbar nachfolgendem Wortlaut sollte ein Rücktrittsrecht aussehen:

zum Hausbauvertrag/Auftraggeber vom _______________________

BESONDERE VEREINBARUNG

Vertragsrücktritt bei nicht Zustandekommen der Finanzierung

Der Vertragspartner gesteht Ihnen das kostenlose Rücktrittsrecht zu, unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als eine Grundlagenermittlung zur Auftragsbestätigung von Seiten des Vertragspartners gefertigt wurde (Überlassung von Standardzeichnungen und Berechnungen für die Finanzierung). Voraussetzung des kostenlosen Rücktritts ist jedoch, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis über die Ablehnung der Finanzierungsanfragen von mindestens 2 voneinander unabhängigen Banken vorlegt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Finanzierung des Gesamtprojektes nachzuweisen, sofern es sich um marktübliche Konditionen handelt. Hierzu verpflichtet sich der/die Auftraggeber zur Unterstützung und Hergabe der erforderlichen Unterlagen und Daten.

Falls Sie eine Baudurchsprache für die Erstellung einer Bauanzeige oder eines Bauantrages wünschen, entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der "x" Rate gemäß Zahlungsplan. Diese Rate ist dann fällig und kann auch bei einem folgenden Rücktritt nicht vergütet werden.

Wird daraufhin der Bauantrag erstellt, so ist auch die Rate "x" fällig und kann eben- falls nicht zurückgefordert werden.

Für den weiteren Fortschritt der Abwicklung des Auftrages gilt der Vertrag.

Bei Scheitern der Finanzierung hat der Bauherr darüber hinaus nachzuweisen, dass keine andere Bank bereit war, eine Finanzierungszusage zu erteilen und... Das Rücktrittsrecht berührt nicht das Recht, eine Erstattung von Kosten für bereits erbrachte Architekten- und Statikleistungen vom Bauherren zu verlangen."
Diese Formulierungen sind zu schwammig

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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