Moin,
Bin/war auch als Stromkunde bei der BEV. Da ich davon ausgehe, dass du als Privatmensch als Nummer 354468 der Forderungsliste bei der Insolvenz leer ausgehst, stellt sich eigentlich nur die Frage nach Schadensbegrenzung.
Unser Vertrag wäre ohnehin in 2 Monaten ausgelaufen, den Sofortbonus haben wir schon bekommen. Da die aber hohe Abschläge angesetzt haben, werden wir da noch einiges an Guthaben haben, was man nun natürlich in den Wind schreiben kann. Von dem 15 % Bonus nach Ablauf von 12 Monaten reden wir erst gar nicht.
Die Stadtwerke haben mich nun schon angeschrieben und nach dem aktuellen Zählerstand gefragt:
Da kommt die Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn ich nun mal meinen aktuelles „Guthaben“ halbwegs korrekt ausrechne und das auf dem Zählerstand draufrechne?
Sprich, ich komme z.B. bei der Berechnung auf ein „Guthaben“ von etwa 250 Euro und melde den Stadtwerken (natürlich rein aus Versehen) einen Zählerstand von 1000 kWh mehr als ich derzeit habe. Diese 1000 kWh sind somit mein „Guthaben“ was ich so mitnehmen kann zum nächsten Anbieter.
Übersehe ich da was?
Und an alle, die da nun „BÖSE“ schreien wollen:
Da die Stadtwerke uns ständig mit viel zu hohen Stromverbrauchsschätzungen nerven (wir hatten mehrere Wasserschäden mit entsprechendem Stromverbrauch für Trocknungsequipment, was die aber trotz schriftlicher Nachweise konsequent ignorieren) und damit für unsere zu hohen Abschlagszahlungen verantwortlich sind, ist mein Mitleid da sehr gering ausgeprägt.
Gruß,
Andreas