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Caspar2020
Wahrscheinlich nicht.Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Wahrscheinlich nicht.Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Dann würde ich aufrechnen. Rückbuchen des Letzten Einzuges kannst Du auch machen - was man hat, hat man. Rechtlich ist das aber ein bißchen kompliziert, Forderungen von A gegen B von vor Insolvenzeintritt mit Forderungen von B gegen A nach Insolvenzeintritt zu verrechnen. Insolvenzrecht ist leider das Gebiet, wo der Anteil der schmierigen Winkeladvokaten höher ist als auf den anderen (Strafverteidigung von Mafiosi ausdrücklich einbezogen). Gleichzeitig ist es kompliziert und oft dem gesunden Menschenverstand entgegengesetzt konstruiert - wenn Du also selber anwaltlichen Beistand brauchst, ist ein Verkehrs- oder Scheidungsrechtler an Deiner Seite fast so wertvoll wie ein leeres Magazin ;-)Firmensitz, samt Geschäftsführer, USt.ID-Nr. und Steuernummer ist gleich.
Ich war auch bei der BEV u deine Idee mit den geringen Abschlagszahlungen die hatte ich auch ... aber in der Praxis kannst du mit denen rumstreiten , die legen deinen Abschlag fest ! Bei mir waren es 93 Euro obwohl ich vorher 70 bezahlt habe , wie willst du in der Praxis den Anbieter dazu bringen weniger zu zahlen ?Also, ich hab grad mal in den Unterlagen nachgesehen, von Tochtergesellschaften konnte ich nichts entdecken. Firmensitz, samt Geschäftsführer, USt.ID-Nr. und Steuernummer ist gleich. Ebenso die Bankverbindung.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, ob ich nicht den Letzten Lastschrifteinzug zurückbuchen lassen soll, oder nicht.
Was blüht mir denn da im schlimmsten Fall? Kann ich das mit der Begründung der nicht erbrachten Leistung im Januar seitens BEV machen, oder bekomme ich da Ärger?
Bei Gas bekommen wir wohl ne fette Nachzahlungsforderung, da wir 2 Monate bei denen bezogen, aber erst eine Abschlagszahlung geleistet haben und noch dazu mitten in der Heizperiode stecken.
Kalkulatorisch werden wir da wohl 150-200€ nachzahlen dürfen.
Bei Strom sollten wir ca. 40€ zurück bekommen.
Noch gar nicht mit einbezogen sind hier die Boni über Check24:
- Gas 150€
- Strom 225€
Beides sollte in den nächsten Tagen (Anfang Februar) eigentlich ausgezahlt werden.
Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Ziemlich dumm das Ganze. :|
Ich hab extra immer ausreichend hohe Abschlagszahlungen gewählt, dass ich im Normalfall ne Rückerstattung bekomme, weil ich ehrlich gesagt nicht davon ausging, dass sowas mal passiert.
Den Fehler mach ich nicht nochmal.
Zukünftig wird die Abschlagszahlung so gering wie möglich gewählt. Dann bunker ich das überschüssige Geld aufm Konto und leb dann mit ner fetten Nachzahlung.
Die haben garkeine Probleme mehr, sobald der Insolvenzverwalter das Ruder übernommen hat. Vereinfacht gesagt, lautet dessen Marschrichtung so: wo die Firma Gläubigerin ist, Eintreiben was geht; und wo die Firma Schuldnerin ist, alles erst´mal bestreiten - berechtigte Gegenforderungen inklusive.Die haben sicher andere Probleme grade als deine 200 Euro ...
Sofern die Forderung bereits vor Eröffnung des Insovenzverfahrens bestand, darfst du aufrechnen.Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Die Aufrechnung würde ich schon umgehend erklären, gewissermaßen mit der Erklärung als faktisch meinem Zahlungszeitpunkt.Sofern die Forderung bereits vor Eröffnung des Insovenzverfahrens bestand, darfst du aufrechnen. [...] Melden die sich, erklärst du die Aufrechnung