BEV insolvenz

Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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11ant

11ant

Firmensitz, samt Geschäftsführer, USt.ID-Nr. und Steuernummer ist gleich.
Dann würde ich aufrechnen. Rückbuchen des Letzten Einzuges kannst Du auch machen - was man hat, hat man. Rechtlich ist das aber ein bißchen kompliziert, Forderungen von A gegen B von vor Insolvenzeintritt mit Forderungen von B gegen A nach Insolvenzeintritt zu verrechnen. Insolvenzrecht ist leider das Gebiet, wo der Anteil der schmierigen Winkeladvokaten höher ist als auf den anderen (Strafverteidigung von Mafiosi ausdrücklich einbezogen). Gleichzeitig ist es kompliziert und oft dem gesunden Menschenverstand entgegengesetzt konstruiert - wenn Du also selber anwaltlichen Beistand brauchst, ist ein Verkehrs- oder Scheidungsrechtler an Deiner Seite fast so wertvoll wie ein leeres Magazin ;-)
 
S

Snowy36

Also, ich hab grad mal in den Unterlagen nachgesehen, von Tochtergesellschaften konnte ich nichts entdecken. Firmensitz, samt Geschäftsführer, USt.ID-Nr. und Steuernummer ist gleich. Ebenso die Bankverbindung.

Jetzt stellt sich mir noch die Frage, ob ich nicht den Letzten Lastschrifteinzug zurückbuchen lassen soll, oder nicht.
Was blüht mir denn da im schlimmsten Fall? Kann ich das mit der Begründung der nicht erbrachten Leistung im Januar seitens BEV machen, oder bekomme ich da Ärger?

Bei Gas bekommen wir wohl ne fette Nachzahlungsforderung, da wir 2 Monate bei denen bezogen, aber erst eine Abschlagszahlung geleistet haben und noch dazu mitten in der Heizperiode stecken.
Kalkulatorisch werden wir da wohl 150-200€ nachzahlen dürfen.

Bei Strom sollten wir ca. 40€ zurück bekommen.

Noch gar nicht mit einbezogen sind hier die Boni über Check24:
- Gas 150€
- Strom 225€

Beides sollte in den nächsten Tagen (Anfang Februar) eigentlich ausgezahlt werden.
Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?

Ziemlich dumm das Ganze. :|
Ich hab extra immer ausreichend hohe Abschlagszahlungen gewählt, dass ich im Normalfall ne Rückerstattung bekomme, weil ich ehrlich gesagt nicht davon ausging, dass sowas mal passiert.

Den Fehler mach ich nicht nochmal.
Zukünftig wird die Abschlagszahlung so gering wie möglich gewählt. Dann bunker ich das überschüssige Geld aufm Konto und leb dann mit ner fetten Nachzahlung.
Ich war auch bei der BEV u deine Idee mit den geringen Abschlagszahlungen die hatte ich auch ... aber in der Praxis kannst du mit denen rumstreiten , die legen deinen Abschlag fest ! Bei mir waren es 93 Euro obwohl ich vorher 70 bezahlt habe , wie willst du in der Praxis den Anbieter dazu bringen weniger zu zahlen ?

Hä u rechne doch deine ganzen boni die du sicher von denen nicht mehr bekommst zusammen u verrechne alles dann bist du doch viell sogar im minus ?

Würde sofort alles zusammenschreiben , denen Brief senden u wenn ein Minus aus der gesamten Rechnung rauskommt sofort zurück buchen lassen , worum machst du dir nen Kopp ?

Die haben sicher andere Probleme grade als deine 200 Euro ...
 
11ant

11ant

Die haben sicher andere Probleme grade als deine 200 Euro ...
Die haben garkeine Probleme mehr, sobald der Insolvenzverwalter das Ruder übernommen hat. Vereinfacht gesagt, lautet dessen Marschrichtung so: wo die Firma Gläubigerin ist, Eintreiben was geht; und wo die Firma Schuldnerin ist, alles erst´mal bestreiten - berechtigte Gegenforderungen inklusive.

Beispiel: die Firma schuldet dem Kunden 300 Euro, der Kunde schuldet der Firma 200 Euro, dann ist es so:

Der Kunde denkt: 200 minus 300, dann brauche ich denen nix zu zahlen und kriege noch 100 von denen;

Der Insolvenzverwalter fordert die 200, die er voll haben will. Davon bedient er erst´mal sich selbst - sagen wir, sein Honorar für die Insolvenzverwaltung wären umgelegt auf diese Einnahme 40, die restlichen 160 gehen in die Insolvenzmasse. Nehmen wir an, die Insolvenzmasse kommt so insgesamt auf vier Millionen, und die Summe der Gläubigerforderungen liegt bei zwanzig Millionen. Und nehmen wir weiter an, die Gegenforderung des Kunden würde in voller Höhe anerkannt.

Dann sieht die Rechnung wie folgt aus: Kunde zahlt an Firma 200, davon krallt sich der Verwalter 40, nur die restlichen 160 stehen überhaupt für die Gegenforderung zur Verfügung; die Gegenforderung bedient er mit 300 x 4:20 = 60. Per Saldo hat der Kunde also 200-60=140 gezahlt statt wie nach seiner Rechnung 200-300=100 bekommen.

Die Vorfahrtsregel ist leider klar: Gesetz vor Verstand, und deshalb wird aus der Strichrechnung "die schulden mir mehr als ich denen, als kriege ich noch etwas" eine Punktrechnung "die haben weniger, als sie allen schulden, also zahle ich trotzdem drauf" :-(
 
Dr Hix

Dr Hix

Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Sofern die Forderung bereits vor Eröffnung des Insovenzverfahrens bestand, darfst du aufrechnen.
Du kannst im Grunde aber auch nix falsch machen. Buch' die letzte(n) Lastschrift(en) zurück und warte erstmal ab. Melden die sich, erklärst du die Aufrechnung und zahlst die etwaige Differenz.
Sollte der Insolvenzverwalter tatsächlich auf den Restbetrag klagen, kannst du in dem Moment immer noch anerkennen und hast nix verloren.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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