nene. Ihr habt beide unterschrieben. Nun macht er folgendes. Er geht sofort per Fax ans Gericht und stellt sicher, dass das Grundstück, das Du erworben hast, im Grundbuch auf gemacht wird. Das meint, dein Fuss ist in der Tür. Der Verkäufer kann es nun kein zweites Mal an jemanden anderen, der ggf. dich überbietet vertickern. Dann meldet er das Geschäft dem Finanzamt, welches die Grunderwerbsteuer einfordern wird, zügig.Danach klärt er ab, ob die Kommune ein Vorkaufsrecht hat und ob sie es ausüben wird, oder nicht. Verzichtserklärung. Auch muss der Verkäufer ggf. Löschungsbewilligungen beibringen, damit Banken aus dem Grundbuch gelöscht werden, bei denen er verschuldet ist. Du hast ein Anrecht auf ein sauberes unbelastetes Grundbuch. Dann sagt er. Zahle nun. Du hast dann unverzüglich zu zahlen und ihm das schriftlich per Briefpost nachzuweisen. Der Verkäufer hat ebenfalls schriftlich nachzuweisen, dass das Geld bei ihm angekommen ist. Dann ist der Besitzwechsel vollzogen, Du besitzt nun das Land, aber du bist noch nicht Eigentümer. Das bist Du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist auf Deinen Namen, was der Notar beim Gericht nun veranlasst. Das geht jedoch nur, wenn Du die Grunderwerbsteuer bezahlt hast, sonst nix Umschreibung. Ist das alles erfolgt, ist der Vorgang beendet und Du bist Eigentümer, ggf. ist deine finanzierende Bank auch mit im Grundbuch, deren Eintragung an erster Stelle, also vor Dir, veranlasst er auch, wenn nötig. Die geht erst raus, wenn Du Deine Schulden bezahlt hast. Dann gibt sie Dir eine Löschungsbewilligung, der Notar nutzt diese dann, um die Bank streichen zu lassen. Klar. K.