S
schwimbi
Hallo zusammen,
lese hier schon seit einiger Zeit still mit und habe nun auch eine Frage :
ich habe für ein Baugrundstück nach langer Wartezeit den Kaufvertragsentwurf enthalten.
Eine Passage stößt mir sehr negativ auf.
(7) Der Erwerber verpflichtet sich, die auf dem Vertragsgegenstand künftige Wohnbebauung nach Fertigstellung zunächst mindestens für fünf Jahre selbst als Hauptwohnsitz zu bewohnen. Maßgebend ist das Datum der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
Bei Verstoß gegen die Selbstnutzungsverpflichtung, kann die Gemeinde xxx vom Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des heutigen Gesamtkaufpreises, somit 11.666,00 € verlangen.
Der Erwerber bewiligt zur Sicherung dieses Anspruchs die Eintragung einer Buchhyptohek an erster Stelle der Abteilung III des Grundbuchs in Höhe des vorbezeichneten Betrags für die Gemeinde xxx zu Lasten des Vertragsgegenstandes; diese wird Eintragungsantrag stellen mit Vollzug der Auflassung. Der Notar wies darauf hin, dass die Eintragung der Hypothek die Beleihbarkeit des Grundbesitzes herabsetzen kann.
Ist es nicht ein wenig Krass für lächerliche 11k in den 1. Rang zu wollen ?
Wie seht ihr das ? Ich werde versuchen den Abt.III Passus streichen zu lassen.
Viele Grüße
lese hier schon seit einiger Zeit still mit und habe nun auch eine Frage :
ich habe für ein Baugrundstück nach langer Wartezeit den Kaufvertragsentwurf enthalten.
Eine Passage stößt mir sehr negativ auf.
(7) Der Erwerber verpflichtet sich, die auf dem Vertragsgegenstand künftige Wohnbebauung nach Fertigstellung zunächst mindestens für fünf Jahre selbst als Hauptwohnsitz zu bewohnen. Maßgebend ist das Datum der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
Bei Verstoß gegen die Selbstnutzungsverpflichtung, kann die Gemeinde xxx vom Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des heutigen Gesamtkaufpreises, somit 11.666,00 € verlangen.
Der Erwerber bewiligt zur Sicherung dieses Anspruchs die Eintragung einer Buchhyptohek an erster Stelle der Abteilung III des Grundbuchs in Höhe des vorbezeichneten Betrags für die Gemeinde xxx zu Lasten des Vertragsgegenstandes; diese wird Eintragungsantrag stellen mit Vollzug der Auflassung. Der Notar wies darauf hin, dass die Eintragung der Hypothek die Beleihbarkeit des Grundbesitzes herabsetzen kann.
Ist es nicht ein wenig Krass für lächerliche 11k in den 1. Rang zu wollen ?
Wie seht ihr das ? Ich werde versuchen den Abt.III Passus streichen zu lassen.
Viele Grüße