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drno1234
Hallo liebes Forum,
ich bräuchte dringend euren Rat bei folgender Situation:
ich bräuchte dringend euren Rat bei folgender Situation:
- Ich habe ein unbebautes Grundstück von Privat gekauft (Bayern)
- Auf dem Grundstück soll eine Doppelhaushälfte gebaut werden
- Der Verkäufer des Grundstücks ist mein zukünftiger Baupartner.
- Im Kaufvertrag habe ich mich verpflichtet einen vorgefertigten Werkvertrag mit einem Generalunternehmer anzunehmen. Dieser Werkvertrag beinhaltet aber noch keinen finalen Preis, da noch nicht definiert wurde welche Elemente ich tatsächlich ins Haus einbauen lasse.
- Der Generalunternehmer steht in keinem persönlichen oder geschäftlichen Verhältnis zum Verkäufer - außer, dass der Verkäufer seine Doppelhaushälfte über den gleichen Generalunternehmer bauen lässt
- Der Kaufvertrag enthält nur den Preis fürs Grundstück.