Und der Notar darf schätzen wie er will? Kennt er das Haus? Hätte er auch korrigiert, wenn wir auf 60.000€ geschätzt hätten?Naja es kann doch nicht jeder schätzen wie er will. Natürlich setzt der Notar auch seine Werte an und schätzt ebenfalls. Und sein Wort zählt halt mehr.
Wenn ihr bspw. nur auf 1.000 Euro geschätzt hättet, denkst du damit würdest du durchkommen?
Ist bei Kaufverträgen übrigens auch der Fall, z.B. können bei Grundstückskaufverträgen (von Gemeinden) Bebauungspflichten, Haltefristen für Weiterverkauf etc. auch beim Geschäftswert erhöhend angesetzt werden (können, nicht müssen).Der Geschäftswert setzt sich zum einen aus dem geschätzten Wert der Immobilie zusammen und dann noch zusätzliche im Vertrag geschriebene Komponente wie u.a
Für die Erhöhung der Durchsichtigkeit sollten daher in der Rechnung die betreffenden Gebührentatbestände eigentlich genannt sein, z. B. KostV Gerichts- und Notarkostengesetz. Kann man darüber nachvollziehen. Immerhin.(…) , dass für Otto-Normal alles so undurchsichtig gestaltet wird.