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Vielen Dank!Klingt so einfach: Was mir gehört, da kann ich machen, was ich will - ist es aber leider nicht. In Hessen gilt nach dem Nachbarrecht, dass bei zwei benachbart bebauten Grundstücken beide Nachbarn gemeinsam an der Errichtung der Grenzeinrichtung mit wirken müssen (§ 14 Abs. 1 S. 2). Diese ist dann auf der gemeinsamen Grenze zu errichten (§ 14 Abs. 2). Es muss ein ortsüblicher Zaun sein, im Zweifel ein Maschendrahtzaun, 1,2 m hoch (§ 15) und die Kosten haben beide zu tragen (§17).
Zu Deiner Frage: Der Nachbar hat insoweit Recht, als dass der Zaun tatsächlich nicht auf eurem Grund verlaufen darf, sondern auf der gemeinsamen Grenze und dass ihr euch insoweit abstimmen müsst. Es ist nämlich nach der Rechtsprechung nicht zulässig, dass man zum Beispiel auf der Grenze gemeinsam einen Zaun errichtet und dann direkt dahinter auf eigenem Grund eine eigene Abgrenzung, die das Erscheinungsbild konterkariert.
Ich würde also empfehlen nicht einfach drauflos zu bauen sondern tatsächlich weiter das Gespräch zu suchen.
Nein, direkt vorher gab es kein Gespräch.Was ist denn da los? Gab es kein Gespräch miteinander vor dem Projektstart?
Quatsch! Das nennt sich Vorsatz!Vielleicht sollten wir vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen