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traumvomhaus
Liebe Bauherren, oder die es vor haben zu bauen.
Mit unserem Beitrag wollen wir auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen, die wir vielleicht doch zu sehr vernachlässigt haben. Zunächst ist die Auswahl einer Baufirma sehr schwer - will ich Massiv - Stein auf Stein, ein als Holzmassivbau-Haus oder ein Fertighaus mit Holzständerbauweise bauen.
Wir haben unsere Suche auf Massiv-Stein als KfW-70 Haus konzentriert, wegen der Fördermittel ....
Hierzu haben wir einen eigenen Grundriss entwickelt und 10 auserwählten Hausanbietern mit konkreten Inhalten, z.B. Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Dreifachverglasung usw., zugesandt und um Angebote gebeten - danach waren auch mit diesen Anbietern Gespräche nötig. Was empfehlen wir Ihnen:
1. Lassen Sie den Werkvertrag von einem Fachanwalt prüfen, denn sonst kann es Ihnen passieren, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Z.B. solche Formulierung von der HS-Bau: "resultierende Massenänderungen infolge Grundrissänderungen, die vom Typenhaus abweichen, sind in dieser Position nicht enthalten. Bei uns war es der Fall, dass die Innenwände länger waren als die vom Grundhaus, dies aber noch nicht im Werkvertrag als Mehrleistung ausgewiesen wurde. Bestehen Sie darauf, dass im Vertrag festgehalten wird, dass nur nachträgliche Veränderungen nach Werkvertragsabschluss Gegenstand von Preiserhöhungen sind. Und dass Sie eine Preisbindung bis zur Fertigstellung des Hauses haben (Ausnahme ist, wenn sich die Steuern erhöhen).
2. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die eine "Mischkalkulation" angeblich machen oder, die Ihnen die Gewerke, wenn Sie diese allein
ausführen möchten, nicht den vorher kalkulierten Preis gutschreiben. Z.B. eine Zusatztür kostet 277,45 €, wenn Sie aber jetzt alle 7 Türen selbst einbauen wollen, werden Ihnen statt 1942,15 € (7*277,45€) nur 1294,76 € gutgeschrieben. Oder ein anderes Beispiel: Der Grundriss der für unser Haus als Kalkulationsgrundlage genommen wurde, hat eine reine Wohnfläche von 111,98 m² entspricht einen Hausgrundpreis von 110900 €; unser Grundriss hat aber nur rund 84 m² Wohnfläche. Für die Hausverkleinerung schrieb man uns 6138,80 € gut, aber eigentlich müssten es 8176,46 € sein. Oder im Grundhaus waren in der Küche (Fußboden und Fliesenspiegel), im Bad (Wand- und Fußboden) und in der Diele (Fußboden) Fliesen a 15,00 €/m² geplant (plus ca. 40 € Arbeitslohn je m²); gutgeschrieben wurden uns 1833,64 € statt weit über 3000 €.
3. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die nicht gewillt sind den Zahlungsplan oder den Werkvertrag durch Vorschläge des Fachanwalts zu
verändern bzw. das man z.B. Erdarbeiten nicht splitten will, weil man sonst Einbußen im geplanten Gewinn hat; als Ausrede wird vielleicht gesagt, man könne sonst die Gewährleistung nicht teilen. In unserem konkreten Fall, wollten wir die Grasnarbe entfernen, 40-50 cm Mutterboden abfahren lassen und dann Kiessand wieder aufschütten und laut Bodengutachten verdichten lassen - natürlich mit Verdichtungsnachweis, so dass die HS-Bau dann die geplante Bodenplatte erstellen könnte - was sie aber ablehnten. Die Zusatzkosten die uns die HS-Bau für die Erdarbeiten anbot waren ca. 2000 € höher als vom der Firma, wo wir uns ein Angebot geholt haben.
4. Auch beim Verkaufsgespräch ist Vorsicht geboten. Wie oben beschrieben, achten Sie genau darauf, dass die Brüstungshöhe und die Fertigraumhöhe richtig angegeben sind und die Heizungsanlage kompatibel ist zum Anschluss, z.B. einer Solaranlage (Photovoltaikanlage). vergleichen Sie die Anbieter und verlassen Sie sich nicht auf die Verkäuferinnen/Verkäufer. Uns ist es so passiert, dass letztendlich die geplanten Rollläden auf einmal nicht realisierbar waren und daher die Fenstergrößen verändert werden mussten. Wir wurden nicht auf die eigentliche Fertigraumhöhe aufmerksam gemacht. Im Architektengespräch wurde dies auch nicht erkannt und man schickte uns anschließend ein Angebot zur Erhöhung der Raumhöhe um 12,5 cm, was natürlich wiederum 1251,50 € Zusatzkosten ausmachte. Auf die Fensterbrüstungshöhe wurde uns mit 79,5 cm hingewiesen, wenn wir nicht einer Raumerhöhung von 12,5 cm vornehmen. Laut Gesetz sind aber 80 cm Brüstungshöhe vorgeschrieben. Es kamen weder vom Architekten noch vom Bauträger kostenneutrale Vorschläge, diesen Mangel zu beheben. Nach mehreren Wochen machten wir den Architekten einen Vorschlag zur Lösung des Problems. Die HS-Bau Geschäftsführung sah keinen Handlungsbedarf, auch wenn sie im Werk-
vertrag die Türen-Fensterhöhe von 2,26 m bestätigten und dies gar nicht realisierbar war.
Sie sehen worauf man alles achten muss. Wir hoffen, dass Sie mehr Glück mit Ihrem Bauträger/Bauunternehmen haben.
Wir haben nun den Bauantrag eingereicht und hoffen, dass die Realisierung unseres Bauvorhabens fehlerfrei und zeitlich wie geplant abläuft.
Eine weitere Berichterstattung ist geplant.
Mit unserem Beitrag wollen wir auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen, die wir vielleicht doch zu sehr vernachlässigt haben. Zunächst ist die Auswahl einer Baufirma sehr schwer - will ich Massiv - Stein auf Stein, ein als Holzmassivbau-Haus oder ein Fertighaus mit Holzständerbauweise bauen.
Wir haben unsere Suche auf Massiv-Stein als KfW-70 Haus konzentriert, wegen der Fördermittel ....
Hierzu haben wir einen eigenen Grundriss entwickelt und 10 auserwählten Hausanbietern mit konkreten Inhalten, z.B. Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Dreifachverglasung usw., zugesandt und um Angebote gebeten - danach waren auch mit diesen Anbietern Gespräche nötig. Was empfehlen wir Ihnen:
1. Lassen Sie den Werkvertrag von einem Fachanwalt prüfen, denn sonst kann es Ihnen passieren, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Z.B. solche Formulierung von der HS-Bau: "resultierende Massenänderungen infolge Grundrissänderungen, die vom Typenhaus abweichen, sind in dieser Position nicht enthalten. Bei uns war es der Fall, dass die Innenwände länger waren als die vom Grundhaus, dies aber noch nicht im Werkvertrag als Mehrleistung ausgewiesen wurde. Bestehen Sie darauf, dass im Vertrag festgehalten wird, dass nur nachträgliche Veränderungen nach Werkvertragsabschluss Gegenstand von Preiserhöhungen sind. Und dass Sie eine Preisbindung bis zur Fertigstellung des Hauses haben (Ausnahme ist, wenn sich die Steuern erhöhen).
2. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die eine "Mischkalkulation" angeblich machen oder, die Ihnen die Gewerke, wenn Sie diese allein
ausführen möchten, nicht den vorher kalkulierten Preis gutschreiben. Z.B. eine Zusatztür kostet 277,45 €, wenn Sie aber jetzt alle 7 Türen selbst einbauen wollen, werden Ihnen statt 1942,15 € (7*277,45€) nur 1294,76 € gutgeschrieben. Oder ein anderes Beispiel: Der Grundriss der für unser Haus als Kalkulationsgrundlage genommen wurde, hat eine reine Wohnfläche von 111,98 m² entspricht einen Hausgrundpreis von 110900 €; unser Grundriss hat aber nur rund 84 m² Wohnfläche. Für die Hausverkleinerung schrieb man uns 6138,80 € gut, aber eigentlich müssten es 8176,46 € sein. Oder im Grundhaus waren in der Küche (Fußboden und Fliesenspiegel), im Bad (Wand- und Fußboden) und in der Diele (Fußboden) Fliesen a 15,00 €/m² geplant (plus ca. 40 € Arbeitslohn je m²); gutgeschrieben wurden uns 1833,64 € statt weit über 3000 €.
3. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die nicht gewillt sind den Zahlungsplan oder den Werkvertrag durch Vorschläge des Fachanwalts zu
verändern bzw. das man z.B. Erdarbeiten nicht splitten will, weil man sonst Einbußen im geplanten Gewinn hat; als Ausrede wird vielleicht gesagt, man könne sonst die Gewährleistung nicht teilen. In unserem konkreten Fall, wollten wir die Grasnarbe entfernen, 40-50 cm Mutterboden abfahren lassen und dann Kiessand wieder aufschütten und laut Bodengutachten verdichten lassen - natürlich mit Verdichtungsnachweis, so dass die HS-Bau dann die geplante Bodenplatte erstellen könnte - was sie aber ablehnten. Die Zusatzkosten die uns die HS-Bau für die Erdarbeiten anbot waren ca. 2000 € höher als vom der Firma, wo wir uns ein Angebot geholt haben.
4. Auch beim Verkaufsgespräch ist Vorsicht geboten. Wie oben beschrieben, achten Sie genau darauf, dass die Brüstungshöhe und die Fertigraumhöhe richtig angegeben sind und die Heizungsanlage kompatibel ist zum Anschluss, z.B. einer Solaranlage (Photovoltaikanlage). vergleichen Sie die Anbieter und verlassen Sie sich nicht auf die Verkäuferinnen/Verkäufer. Uns ist es so passiert, dass letztendlich die geplanten Rollläden auf einmal nicht realisierbar waren und daher die Fenstergrößen verändert werden mussten. Wir wurden nicht auf die eigentliche Fertigraumhöhe aufmerksam gemacht. Im Architektengespräch wurde dies auch nicht erkannt und man schickte uns anschließend ein Angebot zur Erhöhung der Raumhöhe um 12,5 cm, was natürlich wiederum 1251,50 € Zusatzkosten ausmachte. Auf die Fensterbrüstungshöhe wurde uns mit 79,5 cm hingewiesen, wenn wir nicht einer Raumerhöhung von 12,5 cm vornehmen. Laut Gesetz sind aber 80 cm Brüstungshöhe vorgeschrieben. Es kamen weder vom Architekten noch vom Bauträger kostenneutrale Vorschläge, diesen Mangel zu beheben. Nach mehreren Wochen machten wir den Architekten einen Vorschlag zur Lösung des Problems. Die HS-Bau Geschäftsführung sah keinen Handlungsbedarf, auch wenn sie im Werk-
vertrag die Türen-Fensterhöhe von 2,26 m bestätigten und dies gar nicht realisierbar war.
Sie sehen worauf man alles achten muss. Wir hoffen, dass Sie mehr Glück mit Ihrem Bauträger/Bauunternehmen haben.
Wir haben nun den Bauantrag eingereicht und hoffen, dass die Realisierung unseres Bauvorhabens fehlerfrei und zeitlich wie geplant abläuft.
Eine weitere Berichterstattung ist geplant.
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