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Escroda
Au ja, dann kann ich nochmal 'ne Rechnung schreiben :)In beiden Fällen wird der Vermesser einen neuen Lageplan erstellen müssen.
Auch wenn ich die Antwort "Frage die Genehmigungsbehörde" nicht so mag, möchte ich sie hier dennoch geben, da die Errichtung oder Änderung einer Garage in NI zu den verfahrensfreien Vorhaben gehört und somit 1.2 des Anhangs zu §60 Niedersächsische Bauordnung genügend Spielraum bietet, um mir mein Zusatzgeschäft zu vermiesen.