Vollgeschoss - Verständnisfrage

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O

ostsee

In der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein steht folgendes zum Thema Vollgeschoss:

Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.

Wir wollen ein Haus mit Satteldach bauen und überlegen an der Nordseite einen Kapitänsgiebel zu setzen und an der Südseite ebenfalls einen Kapitänsgiebel oder das Satteldach in L-Form zu erweitern.

Zur Landesbauordnung nun folgende Fragen:

Wird bei der Grundfläche des Obergeschosses auch die Stellfläche der Wände mit einberechnet oder nur die Grundfläche der einzelnen Räume?

Was ist mit dem Treppenloch, zählt dies zur Grundfläche dazu?

Und der letzte Satz ";die Höhe der Geschosse[..]" bezieht dieser sich nur auf die zurückgesetzten Obergeschosse oder ist der allgemein gültig?

Vielen Dank !
 
E

Escroda

Wird bei der Grundfläche des Obergeschosses auch die Stellfläche der Wände mit einberechnet
Ja.
oder nur die Grundfläche der einzelnen Räume?
Nein.
Was ist mit dem Treppenloch, zählt dies zur Grundfläche dazu?
Ja.
Und der letzte Satz ";die Höhe der Geschosse[..]" bezieht dieser sich nur auf die zurückgesetzten Obergeschosse
Nein.
oder ist der allgemein gültig?
Ja.
 
O

ostsee

Danke für die Antwort.

Mal sehen ob ich das richtig verstehe:

vollgeschoss-verstaendnisfrage-319453-1.jpg


Wir können das Satteldach zwischen 35° und 45° bauen. Breite der Giebelseite im EG ca. 12m.

Den Fußbodenaufbau habe ich mit 20cm angenommen.

Drempelhöhe der Einfachheit halber angenommen mit 1m.

Wenn ich nun die 2.3m messe, von Fertigfußboden bis zur Dachoberkante, dann komme ich bei dem 45° Beispiel auf eine Länge von 8.53m. Wenn ich es richtig verstehe, dann ist diese für die prozentuale Betrachtung von Bedeutung?

Diese Zu welcher Länge muss ich diese nun in Relation setzen? Zu den 9.6m gemessen zwischen den zwei Drempeln?
 
Q

quisel

In Hessen bezieht sich das beispielsweise immer auf die Fläche des darunterliegenden Geschosses. Ist in deinem zitierten Text ja genauso. Übertragen auf deinen Fall würde ich also annehmen, dass du die 8,53 in Relation zu den 13,53 setzen musst - wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass es in deinem Bild keinen Dachüberstand gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Ja, das Bild ist schwer zu verstehen. Wo sind denn die 12m vom EG? Warum ist das Giebeldreieck bei 35° breiter als bei 45°?
Nehmen wir mal an, Du hättest die Maße der 2,30er-Linien richtig ermittelt und Du hättest einen rechteckigen Grundriss mit Satteldach ohne Dachaufbauten, also ohne Gauben oder Zwerchhäuser (Kapitänsgiebel). Dann sähe bei 35° die Rechnung so aus:
6,74m / 12,00m = 0,56 < 0,75 => kein Vollgeschoss
bei 45°
8,53m / 12,00m = 0,71 < 0,75 => kein Vollgeschoss
Bei 45° wird's also schon eng mit zusätzlichen Kapitänsgiebeln, weil die die Fläche mit mehr als 2,30m Höhe erheblich vergrößern. Dazu müsste man aber im Grundriss OG die 2,30er-Linien eintragen und so die tatsächlichen Flächen ermitteln.
 
O

ostsee

Danke für die Infos ! Das hilft mir erst mal weiter.

Dann kann ich in Sketchup die Linien einzeichnen und rumrechnen was geht und was nicht.

Schöne Ostern !
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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