D
Deepfritz
Hallo zusammen,
in einem Bebauungsplan sind vier Grundstücke (nebeneinander bereits erschlossen) eingezeichnet von denen mir zwei gehören (4&5). In dem Bebauungsplan sind auf den vier Grundstücken zwei Wohneinheiten (scheinbar als Doppelhaus) eingezeichnet.
Meine Frage ist: Besteht die Möglichkeit auf den zwei Grundstücken (4&5) von mir auch ein Einfamilienhaus zu bauen, oder kann ein Doppelhaus im Bebauungsplan festgelegt werden?
In dem Bebauungsplan steht unter anderem drin, dass auf den vier Grundstücken maximal zwei Wohneinheiten entstehen dürfen, allerdings nicht in welcher Form. Eine Beschränkung auf Doppelhaus konnte ich nicht finden,
Vielen Dank!
DeepFritz
in einem Bebauungsplan sind vier Grundstücke (nebeneinander bereits erschlossen) eingezeichnet von denen mir zwei gehören (4&5). In dem Bebauungsplan sind auf den vier Grundstücken zwei Wohneinheiten (scheinbar als Doppelhaus) eingezeichnet.
Meine Frage ist: Besteht die Möglichkeit auf den zwei Grundstücken (4&5) von mir auch ein Einfamilienhaus zu bauen, oder kann ein Doppelhaus im Bebauungsplan festgelegt werden?
In dem Bebauungsplan steht unter anderem drin, dass auf den vier Grundstücken maximal zwei Wohneinheiten entstehen dürfen, allerdings nicht in welcher Form. Eine Beschränkung auf Doppelhaus konnte ich nicht finden,
Vielen Dank!
DeepFritz