G
Guido1980
Ich habe eine Frage zur Definition einer Gaube bzw. eines Giebels:
Und war ist in dem Bebauungsplan vorgeschrieben, dass man bei Dachaufbauten 1 m Mindestabstand vom unteren Dachrand und vom First einhalten muss. Außerdem darf die Traufhöhe Max. 3,50 sein.
Ist die beiliegende Bauart ein Giebel oder ein Dachaufbau bzw. würde das Bauamt einer solchen Bauform zustimmen?
Zählt dann die obere Traufe an der Gaube/Giebel auch zu der 3,50 m-Regelung? Bzw. ist der Mindestabstand von der Firsthöhe der Gaube bzw. des Giebels oder von deren Traufe zu bemessen? Und wie wird der Abstand gemessen (als Höhenversatz im Schnitt oder auf der Dachfläche)?
Und war ist in dem Bebauungsplan vorgeschrieben, dass man bei Dachaufbauten 1 m Mindestabstand vom unteren Dachrand und vom First einhalten muss. Außerdem darf die Traufhöhe Max. 3,50 sein.
Ist die beiliegende Bauart ein Giebel oder ein Dachaufbau bzw. würde das Bauamt einer solchen Bauform zustimmen?
Zählt dann die obere Traufe an der Gaube/Giebel auch zu der 3,50 m-Regelung? Bzw. ist der Mindestabstand von der Firsthöhe der Gaube bzw. des Giebels oder von deren Traufe zu bemessen? Und wie wird der Abstand gemessen (als Höhenversatz im Schnitt oder auf der Dachfläche)?