Gilt Bebauungsplan für Gartenhäuschen? Niedersachsen

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B

boxandroof

Hallo,

könnte mir jemand von Euch die Frage beantworten, ob beim Aufstellen eines typischen Gartenhäuschens von ca. 6-10m² die Vorgaben des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind?
  • "Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. In den Bereichen außerhalb der Baugrenzen werden gem. § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung Nebenanlagen im Sinne des §14 Baunutzungsverordnung sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, ausgeschlossen."
  • "Nebengebäude und Garagen müssen in Konstruktion und Material an das Hauptgebäude angeglichen werden."
  • "Für Nebengebäude, Anbauten und Garagen sind auch Pultdächer mit einer Neigung von mind. 25° zulässig."
Der Bebauungsplan ist von 1996, Niedersachsen. Unser Neubau wird demnächst erst eingemessen.

Danke
 
Nordlys

Nordlys

O Gott. Alles verboten! Kein Schuppen aus Blech oder Kiefer darf in die Ecke. Was für ein blöder B Plan. Völlig unpraktisch und geschmäcklerisch.
 
E

Escroda

O Gott. Alles verboten! Kein Schuppen aus Blech oder Kiefer darf in die Ecke. Was für ein blöder B Plan. Völlig unpraktisch und geschmäcklerisch.
Vielleicht. Aber kennst Du die Baugrenzen? Wenn die großzügig bemessen sind, ist es nicht so schlimm.

In der "Arbeitshilfe Bebauungsplanung" des Landes Brandenburg steht:
Der generelle Ausschluss von Nebenanlagen schießt auch in landschaftlich sensiblen Lagen in den meisten Fällen über das Ziel hinaus.
D.h., dass in der Begründung zum Bebauungsplan die städtebaulichen Absichten dieser Festsetzung näher erläutert werden müssen. Ansonsten dürfte einer Befreiung für ein kleines Gartenhaus nichts im Wege stehen.
 
B

boxandroof

Danke für die Antworten. Ja der Bebauungsplan ist speziell, das ist auch nur ein kleiner Auszug
Unsere Vorstellung zu der Hütte deckt sich mit keiner der aufgelisteten Einschränkungen. Begründungen finden sich im Bebauungsplan nicht.

Es gibt keine Gartenhütten zu kaufen, die unserem Haus in Ihrer Konstruktion oder Material ähneln, es wäre aber m.E. lt. Bebauungsplan erlaubt, einen Fassadenteil des Hauses an die Hütte anzugleichen.. Die Materialfrage ist aber schon wegen des Baufensters hinfällig.

Die Frage ist: gilt ein Bebauungsplan überhaupt für eine Gartenhütte/was ist ein Nebengebäude? Ich meine darüber gelesen zu haben, dass es nach Erstellung des B-Planes 1996 neuere Landesgesetzte eingeführt wurden, in denen z.B. Grenzbebauungen geregelt werden. Ich kann dies aber nicht weiter einordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Scout

Das Einfachste wird sein wenn du beim Bauamt vorstellig wirst und dort fragst was aus deren Sicht geht. Im Zweifelsfalle (im Nachhinein) muss nämlich genau dort auch über die Zulässigkeit entschieden werden, dann würde ich das doch gleich direkt klären.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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