B
boxandroof
Hallo,
könnte mir jemand von Euch die Frage beantworten, ob beim Aufstellen eines typischen Gartenhäuschens von ca. 6-10m² die Vorgaben des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind?
Danke
könnte mir jemand von Euch die Frage beantworten, ob beim Aufstellen eines typischen Gartenhäuschens von ca. 6-10m² die Vorgaben des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind?
- "Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. In den Bereichen außerhalb der Baugrenzen werden gem. § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung Nebenanlagen im Sinne des §14 Baunutzungsverordnung sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, ausgeschlossen."
- "Nebengebäude und Garagen müssen in Konstruktion und Material an das Hauptgebäude angeglichen werden."
- "Für Nebengebäude, Anbauten und Garagen sind auch Pultdächer mit einer Neigung von mind. 25° zulässig."
Danke