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Ena1609
Hallo zusammen,
es hat sich ein Problem ergeben, welches uns einige Bauchschmerzen bereitet. Wir wohnen seit 2013 in einer Doppelhaushälfte. Gebaut haben wir mit einem in NRW namhaften Bauträger. Auf unserem Grundstück steht direkt an der Hauswand eine 9m Garage, vor der Garage haben wir eine ca. 5-6m lange Fläche mit Zugang zum Hauseingang und zur Garage (zum Grundstück gehörende Einfahrt). Unsere Einfahrt grenzt „vor Kopf“ an städtisches Grundstück. Neben unserer Einfahrt besitzt unser alter Bauträger noch eine kleine Grundstücksfläche, daneben wiederum grenzt fremdes Grundstück an, wo inzwischen ein Mehrfamilienhaus mit Gartenfläche steht. Verlassen wir das Haus, schauen wir also aktuell auf den Garten des Mehrfamilienhauses und das kleine freue Grundstück.
Nun hat sich der alte Bauträger bei uns gemeldet und gefrag, ob wir Interesse hätten eine Garage zu mieten, die er auf das kleine freie Grundstück bauen möchte. Und diese Garage macht uns sorgen.
Zum einen wirkt es ästhetisch vermutlich nicht wirklich schön, wenn an dieser Stelle eine Garage steht - wir öffnen die Türe und schauen auf eine Wand die an unsere Einfahrt angrenzt. Was uns aber viel mehr sorgen macht sind die tatsächlichen Folgen für uns. Die Garage würde komplett an unserer Einfahrt entlang verlaufen und mit der hinteren rechten Ecke an die vordere linke Ecke unserer Garage angrenzen. Unsere Einfahrt wird so zu einem „versteckten Grundstück“, was natürlich ein gefundenes Fressen für Einbrecher ist. Sie können dann nur beobachtet werden wenn jemand in die Einfahrt hineinläuft oder das Haus verlässt.
Nun die Frage: benötigt der Bauträger eine Baugenehmigung für diese Garage? Können wir irgendetwas dagegen tun? Gibt es Mindestabstände die eingehalten werden müssen? Oder gibt es irgendwelche Gründe die dem Bau dieser Garage doch in den Weg gestellt werden könnten?
Solltet ihr genauere Infos benötigen, gebt mir gerne Bescheid. Ich hoffe ich konnte alles weitestgehend gut erklären und hoffe sich auf hilfreiches Feedback!
Danke vorab!
LG
es hat sich ein Problem ergeben, welches uns einige Bauchschmerzen bereitet. Wir wohnen seit 2013 in einer Doppelhaushälfte. Gebaut haben wir mit einem in NRW namhaften Bauträger. Auf unserem Grundstück steht direkt an der Hauswand eine 9m Garage, vor der Garage haben wir eine ca. 5-6m lange Fläche mit Zugang zum Hauseingang und zur Garage (zum Grundstück gehörende Einfahrt). Unsere Einfahrt grenzt „vor Kopf“ an städtisches Grundstück. Neben unserer Einfahrt besitzt unser alter Bauträger noch eine kleine Grundstücksfläche, daneben wiederum grenzt fremdes Grundstück an, wo inzwischen ein Mehrfamilienhaus mit Gartenfläche steht. Verlassen wir das Haus, schauen wir also aktuell auf den Garten des Mehrfamilienhauses und das kleine freue Grundstück.
Nun hat sich der alte Bauträger bei uns gemeldet und gefrag, ob wir Interesse hätten eine Garage zu mieten, die er auf das kleine freie Grundstück bauen möchte. Und diese Garage macht uns sorgen.
Zum einen wirkt es ästhetisch vermutlich nicht wirklich schön, wenn an dieser Stelle eine Garage steht - wir öffnen die Türe und schauen auf eine Wand die an unsere Einfahrt angrenzt. Was uns aber viel mehr sorgen macht sind die tatsächlichen Folgen für uns. Die Garage würde komplett an unserer Einfahrt entlang verlaufen und mit der hinteren rechten Ecke an die vordere linke Ecke unserer Garage angrenzen. Unsere Einfahrt wird so zu einem „versteckten Grundstück“, was natürlich ein gefundenes Fressen für Einbrecher ist. Sie können dann nur beobachtet werden wenn jemand in die Einfahrt hineinläuft oder das Haus verlässt.
Nun die Frage: benötigt der Bauträger eine Baugenehmigung für diese Garage? Können wir irgendetwas dagegen tun? Gibt es Mindestabstände die eingehalten werden müssen? Oder gibt es irgendwelche Gründe die dem Bau dieser Garage doch in den Weg gestellt werden könnten?
Solltet ihr genauere Infos benötigen, gebt mir gerne Bescheid. Ich hoffe ich konnte alles weitestgehend gut erklären und hoffe sich auf hilfreiches Feedback!
Danke vorab!
LG