Ja, es gibt einen Bebauungsplan.
Und, möchtest Du den dem Forum offenbaren? Wir können aber auch weiter wenn ... dann Sätze bilden und den Fragenkatalog erweitern.
Auf diesem ist jedoch keine Garage auf dem Grundstück vorgesehen.
Was heißt das? Ist dort keine Fläche, die ausdrücklich Stellplätze festsetzt? Ist dort eine Baugrenze / Baulinie? Ist das Grundstück außerhalb der überbaubaren Fläche? Sind Garagen und Stellplätze im Bebauungsplan außerhalb überbaubarer Flächen ausgeschlossen?
Eine Stellplatzsatzung ist mir hingegen nicht bekannt.
Ja, das ist lustig. Gelsenkirchen wartet offenbar auf die landesweite Regelung des Ministeriums, hat aber eine Stellplatzablösesatzung erlassen. Man weiß also nicht, wie viele Stellplätze man herstellen muss, aber man weiß, was es kostet, wenn man sie nicht herstellt.
Na ja, helfen tut's Dir jedenfalls nicht.
Es soll sich um eine Standard-Fertiggarage handeln
Also 3m*6m=18m² < 30m² => genehmigungsfrei
Mittlere Wandhöhe nicht über 3m => keine Abstandsfläche
Damit sind deine Abwehrrechte als Nachbar ausgeschöpft. Selbst wenn sich noch baurechtliche Gründe gegen die Errichtung der Garage auftun, kannst Du nur darauf hoffen, dass die Genehmigungsbehörde deine Einwände aufgreift. Bei einem Erfolg- und einflussreichen Bauträger unwahrscheinlich.