Tassimat
Hallo zusammen,
die Planung meines Dachausbaus stockt gerade etwas. Ich ersticke in der Flut an Informationen des Architekten, des Bauamts und von Handwerkern, sodass ich eure Hilfe brauche, was jetzt überhaupt wirklich möglich ist.
Das Haus ist ein Reihenendhaus und es steht in NRW. Ich möchte vorne und hinten möglichst große neue Gauben einbauen.
Frage 1 zur Definition von Vollgeschossen:
Das Bauamt ist gegen den aktuellen Plan, da ein Vollgeschoss entstehen würde. Der Architekt sagt aber, es passe rechnerisch, da einige Decken niedrig genug seien. Wenn ich es selber nachrechnen will schaue ich in die Bauordnung und die sagt:
Frage 2: Gaubenbreite
Darf ich eine Gaube über mehr als die Hälfte der Hausbreite bauen? Dazu finde ich leider nichts.
Frage 3: Abstand Dachgaube zum Nachbarn
Kann ich eine der Gauben bis zur gemeinsamen Giebelmauer des Nachbarn bauen, sofern er mir sein Einverständnis gibt?
Ich meine gelesen zu haben, das Gauben keine Abstandsflächen mehr auslösen.
Der Nachbar ist zwar offen für mein Vorhaben, möchte aber eine Baulast vermeiden.
(Auf der freien Hausseite ohne Nachbarn muss ich nicht bis zum Giebel bauen.)
Ich denke die drei Fragen decken das dringlichste ab. Wie auch immer die Antworten ausfallen, mir geht es aktuell darum eine Entscheidung fällen zu können, welche Variante des Dachausbaus ich weiter verfolgen kann: Eher die große Gaube bis zum Nachbarn, oder als Fallback eine Variante mit ca. 2m Abstand zum Nachbarn.
Vielen Dank und viele Grüße
Tassimat
die Planung meines Dachausbaus stockt gerade etwas. Ich ersticke in der Flut an Informationen des Architekten, des Bauamts und von Handwerkern, sodass ich eure Hilfe brauche, was jetzt überhaupt wirklich möglich ist.
Das Haus ist ein Reihenendhaus und es steht in NRW. Ich möchte vorne und hinten möglichst große neue Gauben einbauen.
Frage 1 zur Definition von Vollgeschossen:
Das Bauamt ist gegen den aktuellen Plan, da ein Vollgeschoss entstehen würde. Der Architekt sagt aber, es passe rechnerisch, da einige Decken niedrig genug seien. Wenn ich es selber nachrechnen will schaue ich in die Bauordnung und die sagt:
Die lichte Höhe beträgt aktuell 2,10m, weil die Pfetten niedrig liegen. Nur in den neuen Gauben wird die lichte Höhe auf über 2,3m erhöht. Zählen für die Berechnung, ob es ein Vollgeschoss wird, wirklich nur die Flächen der neuen Gauben?? Ich meine sonst könnte man ja überall tricksen, indem man beispielsweise Decken partiell abhängt.Bauordnung NRW 2018:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.
Frage 2: Gaubenbreite
Darf ich eine Gaube über mehr als die Hälfte der Hausbreite bauen? Dazu finde ich leider nichts.
Frage 3: Abstand Dachgaube zum Nachbarn
Kann ich eine der Gauben bis zur gemeinsamen Giebelmauer des Nachbarn bauen, sofern er mir sein Einverständnis gibt?
Ich meine gelesen zu haben, das Gauben keine Abstandsflächen mehr auslösen.
Der Nachbar ist zwar offen für mein Vorhaben, möchte aber eine Baulast vermeiden.
(Auf der freien Hausseite ohne Nachbarn muss ich nicht bis zum Giebel bauen.)
Ich denke die drei Fragen decken das dringlichste ab. Wie auch immer die Antworten ausfallen, mir geht es aktuell darum eine Entscheidung fällen zu können, welche Variante des Dachausbaus ich weiter verfolgen kann: Eher die große Gaube bis zum Nachbarn, oder als Fallback eine Variante mit ca. 2m Abstand zum Nachbarn.
Vielen Dank und viele Grüße
Tassimat