Dachausbau: Definition Vollgeschoss und Gaubenbreite bis Nachbar

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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Escroda

Man müsste alle Einzelheiten zum Bauvorhaben kennen. Mit dem Verlust der Unterordnung wird dein Architekt wohl Recht haben.
Leider konnte er mir spontan nicht sagen, wo das steht.
Das steht so auch nirgendwo. Das muss im Einzelfall wertend betrachtet werden. Es wäre ungewöhnlich, wenn die Bauaufsicht großzügiger werten würde, als der Architekt. Kannst ja mal selber dort nachfragen.
Baulast kann ich so nicht nachvollziehen, jedenfalls keine Abstandsflächenbaulast. Möglich, dass die Giebelwand als gemeinsames Bauteil gesichert werden muss, wenn Du sie als Auflager für die Gaube benötigst. Dann muss der Nachbar natürlich zustimmen.

Wenn dein Architekt ortsansässig ist, wird er wissen, wie "die auf dem Amt" so ticken, und bekannten Problemen aus dem Weg gehen. Bisher hast Du noch nichts genannt, was mich an seiner Kompetenz zweifeln lässt. Vertraue auf seinen Rat oder gib dem Forum mehr Informationen.

Wenn Du die vor der neuen Bauordnung üblichen 1,25m Abstand vom Nachbarn einhältst, fühlen sich alle Beteiligten vermutlich sicherer.
 
Tassimat

Tassimat

Wenn dein Architekt ortsansässig ist, wird er wissen, wie "die auf dem Amt" so ticken, und bekannten Problemen aus dem Weg gehen. Bisher hast Du noch nichts genannt, was mich an seiner Kompetenz zweifeln lässt. Vertraue auf seinen Rat oder gib dem Forum mehr Informationen.
Mit eurer Hilfe konnte ich den Architekten überzeugen auf meine Wunschlösung hinzuarbeiten. Ja er ist kompetent und kennt auch das Amt und die Eigenheiten lokal vor Ort. Trotzdem war meine Wunschlösung nicht in seinem Fokus, weil er fest davon ausgegangen war, dass zwingend Baulasten benötigt werden.

Der aktueller Sachstand ist, dass die gemeinsame Giebelwand wohl doch ein Problem macht, da die Stadt in solchen Fäll angeblich trotzdem eine Baulast verlangt, obwohl sie theoretisch nicht nötig wäre. Am Montag werde ich beim Bauservice der Stadt noch mal erfragen, ob ich die Gaube nicht einfach bis kurz vor die gemeinsame Giebelwand bauen darf, um so um die Baulast drumherum zu kommen. Mal sehen was die davon halten.


Wenn Du die vor der neuen Bauordnung üblichen 1,25m Abstand vom Nachbarn einhältst, fühlen sich alle Beteiligten vermutlich sicherer.
Ich weiß ich habe keine Details gepostet, aber mit dem Grundriss und Treppenhaus macht nur ein Abstand nahe 0m oder ab 2m Sinn.
 
11ant

11ant

Aus meiner Sicht ist der Abstand des letzten Fensters von der Brandmauer der kritische Punkt.

Du sagst "Gaube" - meinst Du das wörtlich oder verwendest Du die Bezeichnung (wie leider populär) hier auch für ein Zwerchhaus ?
(eine Gaube weicht hinter die Traufe zurück - d.h. steht typisch auf einer Drempelwand* auf - während ein Zwerchhaus die Fassade ohne Rücksprung fortsetzt, versuchsweise laienhaft formuliert).
*) Drempel = quasi "innerer Kniestock", der hinter die Fußpfette zurückspringt,
wie ich es nach dem genannten Baujahr vermute, aber freilich nicht weiß
 
Tassimat

Tassimat

Ja, es geht um eine Gaube. Sie ist hinten an der Fensterfront nicht bündig mit der Hauswand, sondern zurück gesetzt.

Das letzte Fenster soll sogar etwas über 1,25m von der Brandwand entfern sein. In die fensterlose Ecke soll dann eine Dusche eingebaut werden. Brandschutztechnisch müsste es somit passen. Ich kann morgen aber noch mal den Feuerwehrmann beim Bauservice fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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