E
Escroda
Man müsste alle Einzelheiten zum Bauvorhaben kennen. Mit dem Verlust der Unterordnung wird dein Architekt wohl Recht haben.
Baulast kann ich so nicht nachvollziehen, jedenfalls keine Abstandsflächenbaulast. Möglich, dass die Giebelwand als gemeinsames Bauteil gesichert werden muss, wenn Du sie als Auflager für die Gaube benötigst. Dann muss der Nachbar natürlich zustimmen.
Wenn dein Architekt ortsansässig ist, wird er wissen, wie "die auf dem Amt" so ticken, und bekannten Problemen aus dem Weg gehen. Bisher hast Du noch nichts genannt, was mich an seiner Kompetenz zweifeln lässt. Vertraue auf seinen Rat oder gib dem Forum mehr Informationen.
Wenn Du die vor der neuen Bauordnung üblichen 1,25m Abstand vom Nachbarn einhältst, fühlen sich alle Beteiligten vermutlich sicherer.
Das steht so auch nirgendwo. Das muss im Einzelfall wertend betrachtet werden. Es wäre ungewöhnlich, wenn die Bauaufsicht großzügiger werten würde, als der Architekt. Kannst ja mal selber dort nachfragen.Leider konnte er mir spontan nicht sagen, wo das steht.
Baulast kann ich so nicht nachvollziehen, jedenfalls keine Abstandsflächenbaulast. Möglich, dass die Giebelwand als gemeinsames Bauteil gesichert werden muss, wenn Du sie als Auflager für die Gaube benötigst. Dann muss der Nachbar natürlich zustimmen.
Wenn dein Architekt ortsansässig ist, wird er wissen, wie "die auf dem Amt" so ticken, und bekannten Problemen aus dem Weg gehen. Bisher hast Du noch nichts genannt, was mich an seiner Kompetenz zweifeln lässt. Vertraue auf seinen Rat oder gib dem Forum mehr Informationen.
Wenn Du die vor der neuen Bauordnung üblichen 1,25m Abstand vom Nachbarn einhältst, fühlen sich alle Beteiligten vermutlich sicherer.