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Momarx89
Hallo zusammen,
ich bin kein Architekt und kenne mich auch nur bedingt aus.
Ich möchte mit meiner Familie ein Einfamilienhaus in 38108 Braunschweig bauen, dabei hatten wir schon einige Rückschläge zu erleiden.
Nun haben wir bereits zum zweiten Mal ein Einfamilienhaus im Stil einer Stadtvilla mit Zeltdach (zweigeschossig) geplant und auch unterschrieben bei einem Bauträger.
Jetzt ist es leider so das dass örtliche Bauamt den Bauantrag abgelehnt hat weil sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfügt weil dort nur eingeschossige Häuser stehen mit Satteldach. Der Bebauungsplan (1954) schreibt nichts vor außer ein Baufenster von 10mx10m.
Jetzt haben wir mit dem Bearbeiter im Bauamt gesprochen und er sagt es reicht ihm aus wenn das Haus optisch eingeschossig ist, rechnerisch jedoch zweigeschossig bleibt.
Darum dreht sich auch meine Frage und zwar kann ich mir das nicht vorstellen was er meint, hat auf die Frage aber auch nichts weiter gesagt. Unser Architekt macht sich jetzt Gedanken wie er das ändert, ich dachte mir jedoch das die Masse an Wissen und Erfahrung hier im Forum uns vielleicht helfen kann.
Die Definition für Geschossigkeiten in NDS ist mir bekannt, 2/3 des EG unter 2,20m.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.
Ich freue mich auf Antworten die ich auch verstehe, wie gesagt ich bin Laie.
Vielen Dank
Marc
ich bin kein Architekt und kenne mich auch nur bedingt aus.
Ich möchte mit meiner Familie ein Einfamilienhaus in 38108 Braunschweig bauen, dabei hatten wir schon einige Rückschläge zu erleiden.
Nun haben wir bereits zum zweiten Mal ein Einfamilienhaus im Stil einer Stadtvilla mit Zeltdach (zweigeschossig) geplant und auch unterschrieben bei einem Bauträger.
Jetzt ist es leider so das dass örtliche Bauamt den Bauantrag abgelehnt hat weil sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfügt weil dort nur eingeschossige Häuser stehen mit Satteldach. Der Bebauungsplan (1954) schreibt nichts vor außer ein Baufenster von 10mx10m.
Jetzt haben wir mit dem Bearbeiter im Bauamt gesprochen und er sagt es reicht ihm aus wenn das Haus optisch eingeschossig ist, rechnerisch jedoch zweigeschossig bleibt.
Darum dreht sich auch meine Frage und zwar kann ich mir das nicht vorstellen was er meint, hat auf die Frage aber auch nichts weiter gesagt. Unser Architekt macht sich jetzt Gedanken wie er das ändert, ich dachte mir jedoch das die Masse an Wissen und Erfahrung hier im Forum uns vielleicht helfen kann.
Die Definition für Geschossigkeiten in NDS ist mir bekannt, 2/3 des EG unter 2,20m.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.
Ich freue mich auf Antworten die ich auch verstehe, wie gesagt ich bin Laie.
Vielen Dank
Marc