Nachträgliche Veränderung des Beleihungswerts - Was passiert?

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Noelmaxim

???? Also am Anfang Zusatzkosten, damit hinten die Restschuld um 0,3 % geringer ausfällt, ok, auch eine Sichtweise.
 
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Noelmaxim

Man kann im Übrigen, so dass einen Sinn ergeben sollte, den Tilgungsbeginn auch auf sofort legen.
 
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Noelmaxim

Nein, ein Vollpfosten bist du nicht, ganz sicher nicht, vielmehr kennst du nur die Gepflogenheiten deiner Bank, deines Arbeitgebers und das solltest du - so du unabhängig und auf den Markt bezogen helfen möchtest - so auch besser kenntlich machen, denn diese Gepflogenheiten, ich nenne es mal Herauslagekriterien, sind so unterschiedlich, als dass du diese - so du kein Finanzierungsmakler bist - gar nicht alle kennen kannst.

Deswegen muss das alles nicht nur so sein, wie es bei euch ist und das las sich so, entsprechend verbessere ich als unabhängiger Makler und ehemaliger Commerzbank Mitarbeiter das, damit nicht der Eindruck entsteht, es ist nur so wie bei euch
 
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yellow_ms

wir haben noch nichts vom FK abgerufen, da wir um die 40% Eigenkapital hatten und der Bau leider erst jetzt richtig los geht. Jetzt haben wir die Wahl, das restliche Eigenkapital einzusetzen oder erst mal FK abzurufen, um den drohenden Bereitstellungszins zu reduzieren. Es passt genau rein, da wir nur zwei Monate länger Darlehenszins zahlen, dadurch aber deutlich den Bereitstellungszins reduzieren können.
 
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nordanney

Nein, ein Vollpfosten bist du nicht, ganz sicher nicht, vielmehr kennst du nur die Gepflogenheiten deiner Bank, deines Arbeitgebers und das solltest du - so du unabhängig und auf den Markt bezogen helfen möchtest - so auch besser kenntlich machen, denn diese Gepflogenheiten, ich nenne es mal Herauslagekriterien, sind so unterschiedlich, als dass du diese - so du kein Finanzierungsmakler bist - gar nicht alle kennen kannst.
Wir sind eine echte Bank - allerdings auch Refinanzierungspartner von einigen hundert unterschiedlichen Banken. In ALLEN Banken ist der Beleihungswert eine konstante Größe, da dieser nachhaltig ist und sich nicht im Rahmen von ein paar tausend Euro Kosten (was sich ja erst am Ende des Bauvorhabens herausstellt) ändern darf. Wenn der Kunde aufgrund von Preissteigerungen teurer bauen muss, ändert das den Beleihungswert nicht. Ahnung von der BelWertV?

Es sind nicht unsere Gepflogenheiten, sondern allgemein gültige Gepflogenheiten, da man sich über gesetzliche Vorgaben nicht so einfach hinwegsetzen kann und darf.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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