Nachträgliche Veränderung des Beleihungswerts - Was passiert?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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A

aero2016

Nordanney, meintest du mit TE diesen User hier?



Man gut, dass es mir um einen Mehrwert für den TE oder die TE's geht und nicht um dich. Leider aber musste ich schwafeln, damit deine falschen und obskuren Aussagen bezüglich des zu ermittelnden Beleihungsauslaufes nicht so falsch stehen bleiben. Gleichzeitig bestätige ich aber sehr gerne, dass du in #6 alles gesagt hattest, was es dazu zu sagen gab, umso erstaunlicher dein späterer Beitrag! Finde das nicht so toll, wenn ein weiterer Experte hier User wird, das liest und feststellen muss, dass das nicht korrigiert wurde.



Ich glaube dir das sogar, sagt aber über die Qualität nichts aus und wenn du etwas falsches und nicht hilfreiches für den TE hier verkündest, dann darfst du von mir erwarten, dass ich das im Interesse aller korrigiere.

Bezüglich Nützlichem darfst du ebenfalls noch einiges erwarten, auch bin ich immer mal wieder gerne bereit, ein Konzept mit realistischen und dem Vorhaben angepassten Konditionen als Unterstützung für den TE/die TE's zu erstellen und zu posten. Ich bitte dich da einfach um ein wenig Geduld, das wird schon
Dein Tonfall ist reichlich unverschämt.
Wer den Thread gelesen hat, hat sich sicherlich bereits sein eigenes Bild zu den Qualitäten der „Experten“-Aussagen gemacht.
 
N

Noelmaxim

Nordanney, ich muss dann mal sorry sagen. Mir ist beim nochmaligem Lesen aufgefallen, dass sich deine Aussagen auf die Zeit nach der Zusage beziehen und da hast du natürlich völlig recht.

Ich hingegen habe meine Aussagen auf die Zeit vor der Zusage, sprich in der Findungsphase, der Konzeptphase für die Finanzierung bezogen und eben deine Aussagen auf diese Zeit projiziert. Ich konnte nicht glauben, dass da jemand von Konstante spricht, geht es um den Beleihungswert.

Ist dieser erst mal festgesetzt, dann ist dieser sehr wohl eine Konstante, was er zumindest während der Bauphase auch bleibtl, was ich ja auch bestätigt hatte. Mir aber ging es darum und Robin ja scheinbar auch, diesen durch Aufarbeitung der Unterlagen und der Kostenplanung im Vorfeld so zu gestalten, als dass er möglichst einen niedrigen Wert erreicht.

Leider haben wir aneinander vorbeigeredet, was ich aber auf meine Kappe nehme, du hast - und das habe ich ja auch kundgetan - in #6 alles gesagt, was es zu der einen Frage bezüglich nachträglicher Veränderung des Beleihungswertes zu sagen gibt und ich habe richtigerweise dargestellt, wie man im Vorfeld diesen Beleihungswert - und auch das war ein Teil der Frage des TE - mitgestalten kann.

Sorry, ärgert mich ein wenig das nicht erkannt zu haben.
 
kbt09

kbt09

....In ALLEN Banken ist der Beleihungswert eine konstante Größe.....

Sorry, du machst mir Angst, wäre dem so, dann würden alle Banken auf den gleichen Wert kommen, dem ist aber bei Nichten so!

Sage mal, entscheidend für die Beleihungswertermittlung sind die Angaben unzähliger Punkte, was redest du da? Die Bank muss am Anfang einen Beleihungswert ermitteln und das tut sie anhand der Angaben und selbstverständlich ist dafür von Wichtigkeit, welche Kosten entstehen, ob Eigenleistung erbracht wird, welche technischen Daten das Haus hat usw.
Das hat nordanney nie gesagt, sondern:
Nachträglich passiert genau eine Sache: Nämlich nichts! Weder positiv noch negativ für Dich.
@Noelmaxim ... da haste mit deinem Beitrag 51 aber gerade noch mal die Kurve gekriegt. Vielleicht solltest du dir angewöhnen die Beiträge anderer User hier sorgfältig zu lesen und dafür selber etwas weniger Marketingworte verwenden.
 
N

Noelmaxim

Wir sind eine echte Bank - allerdings auch Refinanzierungspartner von einigen hundert unterschiedlichen Banken. In ALLEN Banken ist der Beleihungswert eine konstante Größe, da dieser nachhaltig ist und sich nicht im Rahmen von ein paar tausend Euro Kosten (was sich ja erst am Ende des Bauvorhabens herausstellt) ändern darf. Wenn der Kunde aufgrund von Preissteigerungen teurer bauen muss, ändert das den Beleihungswert nicht. Ahnung von der BelWertV?

Es sind nicht unsere Gepflogenheiten, sondern allgemein gültige Gepflogenheiten, da man sich über gesetzliche Vorgaben nicht so einfach hinwegsetzen kann und darf.
Lieber kbt09, sehr wohl hat er das, was doch aber jetzt völlig egal sein soll, da ich mitgeteilt habe, das auf einen falschen Bezug gelesen und gedeutet zu haben!

@Noelmaxim ... da haste mit deinem Beitrag 51 aber gerade noch mal die Kurve gekriegt.
Nein, ich habe mich anständig und selbstverständlich entschuldigt, weil ich einen Fehler in der Bewertung in dem Bezug der Aussage gemacht habe!

dafür selber etwas weniger Marketingworte verwenden.
Nein, ich werde das so schreiben, wie ich es für richtig halte und der Meinung bin, dass es den TE erreicht und es einen Mehrwert bringt. Mein Wort darauf.

Und selbstverständlich etwas genauer die Beiträge anderer deuten, sowohl im Hinblick auf deren Sinn und Bezug, aber auch auf fachlicher und wahrheitsgemäßer Richtigkeit
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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