Spekulation. Ebensogut kann die Bauentwicklungs GmbH eine vertragliche Zahlungsverpflichtung gegenüber den Stadtwerken haben, wenn die Anschlussquote nicht erreicht wird. Oder die Stadtwerke sind Eigentümer/Gesellschafter der Bauentwicklungs GmbH. Vieles ist möglich. Ein grundsätzliches Desinteresse an der Einhaltung von Verträgen sehe ich zumindest kritisch.Dessen Interesse daran geht aber gegen null.