Keine Ahnung ob dies so zulässig ist, insbesondere unbefristet.
Aber ich frage mich, wer ist denn der Verkäufer? Die Stadt?
Die Rechte aus dem Kaufvertrag muss ja auch erst mal jemand wahr nehmen wollen. Sofern dieser Zwang nicht im Grundbuch zu Gunsten der Stadtwerke festgehalten ist, frage ich mich wie die ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen?
Bei Verstoß gegen dieses Recht, wäre auch zu klären welcher Schaden entsteht. Gerichtsverhandlung und so. Sind Vertragsstrafen im Vertrag festgehalten?
Wegen so einem Driss wird wohl kaum einer versuchen den Kaufvertrag anzufechten.
Mittlerweile etwa 9 Jahre später hat sich eigentlich kaum was getan.
Paralleluniversum?!
Photovoltaik kostet heute ca. 25% des Invests wie vor 9 Jahren.
Das lässt sich auch an der Erneuerbare-Energien-Gesetz Vergütung ablesen. 2008 gab es noch über 46 Cent/kWh, heutige Neuanlagen 11,x Cent/kWh.
Neben dem günstigeren Investment ist auch die Leistung pro Modul drastisch gestiegen, sodass auf ein Einfamilienhaus auch eine sinnvolle Generatorleistung errichtet werden kann.
Speicher waren vor 9 Jahren eher im Bereich Nerdistan. Heute sind sie breit verfügbar und haben mehr als genug Kapazität, um Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus bedienen zu können (ohne dafür ganze Räume einzunehmen). Jeder Elektriker bietet sie an und nimmt sie in Betrieb.
An der Wirtschaftlichkeit muss allerdings noch etwas passieren.