Wann gehört ein Grundstück zum Außenbereich?

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D

danixf

Prinzipiell sollte ja jedes Grundstück innerhalb einer Ortschaft, das an einer bestehenden öffentlichen Straße liegt schon mal ein Bauplatz sein.
Das ist 100% falsch. Bei uns gegenüber ist zum Beispiel alles "Gewerbegebiet". Dort sind Baumschulen und dort darf man auch nicht wirklich was bauen. Lediglich Hallen und der Inhaber von der Baumschule hat für sein Haus eine Sondergenehmigung bekommen. Auf unsere Seite ist alles Bauland.
 
H

hampshire

Ich war bislang der Auffassung, dass ein gültiger Flächennutzungsplan Auskunft darüber gibt, ob ein Grundstück Bauland ist oder nicht. Liege ich damit etwa falsch?
 
H

hampshire

Da habe ich ja fast was gelernt und gleich mal nachgesehen. Der Flächennutzungsplan ist es also schon mal nicht.
Demnach gibt es für die Sicherheit des Käufers verschiedene Möglichkeiten - eine Baugenehmigung, einen verbindlichen Bauleitplan und ein Planfeststellungsverfahren.
Allerdings lese ich auch, dass für den Außenbereich gegebenenfalls tatsächlich der Flächennutzungsplan eine verbindliche Rechtswirkung für Bürger hat - was aber noch nicht die Sicherheit gibt, dass man bauen darf, denn da kommt wieder die Zustimmung der Gemeinde ins Spiel.
Schwer zu durchblicken für einen Laien, da muss man wohl etwas tiefer einsteigen.
 
Z

Zaba12

Och Zaba, was soll der TE denn mit diesem Satz anfangen?
Anruf TE: Hallo Bauamt, darf ich auf dem Grundstück Musterdorf, Musterstraße bauen?
Bauamt: Ja.
TE: Gut, dann bin ich ja auf der sicheren Seite. Danke.
Bauantrag - abgelehnt, Außenbereich
TE: aber Sie haben doch gesagt ...
Bauamt: a) Wer hat das gesagt?
b) hab' ich nie gesagt
c) ich dachte, Sie meinten das andere Grundstück
d) ach, Sie sind gar kein Landwirt
e) aber doch kein Wohnhaus

Ohne förmlichen Antrag bekommst Du keine verbindliche Aussage von der Genehmigungsbehörde. Eine andere Möglichkeit wäre eine gut formulierte Klausel im Kaufvertrag.
Was soll ich den jetzt dazu sagen?!

Regelst Du sowas etwa telefonisch? Sobald das Bauamt sowas verschriftlichen muss, wird verbindlich geantwortet. Und ja das Bauamt/ Landratsamt ist der Ansprechpartner für sowas.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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