G
goalkeeper
Hallo Leute,
in unserem GÜ-Vertrag wird stehen, dass die Bezugsfertigkeit 10 Monate nach Baubeginn und Fertigstellungstermin 12 Monate sein werden.
Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen. Problematisch ist auch, dass die Erschließungsarbeiten noch laufen, allerdings lt. Bauleiter im September abgeschlossen sein werden. Das muss auch irgendwie in den Absatz mit dazu.
Kann jemand hier fachkundig helfen?
in unserem GÜ-Vertrag wird stehen, dass die Bezugsfertigkeit 10 Monate nach Baubeginn und Fertigstellungstermin 12 Monate sein werden.
Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen. Problematisch ist auch, dass die Erschließungsarbeiten noch laufen, allerdings lt. Bauleiter im September abgeschlossen sein werden. Das muss auch irgendwie in den Absatz mit dazu.
Kann jemand hier fachkundig helfen?