Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe

4,10 Stern(e) 14 Votes
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 11 der Diskussion zum Thema: Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe
>> Zum 1. Beitrag <<

G

goalkeeper

Was passiert denn, wenn der GÜ sich nicht an den Zeitplan hält?
Dann muss er nach Baugesetzbuch Schadenersatz leisten für z.B. die weiterlaufende Miete, etwaige Bereitstellungszinsen oder beispielsweise muss er den Anwalt zahlen, wenn wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche einen benötigen.
 
G

goalkeeper

welche Ansprüche ? Baukindergeld ?
Die Ansprüche wie zusätzliche Miete, Bereitstellungszinsen, evtl. Kosten der Möbeleinlagerung. Ein Schaden muss eben erst einmal festgestellt und dann eingefordert werden. Und das macht dann idealerweise ein Anwalt. Für das Baukindergeld kann der Bauunternehmer nicht haften, außer man vereinbart natürlich eine entsprechende Vertragsstrafe. Allerdings unterschreibt das bei uns in der Region kein GU oder GÜ.
 
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 4990 Themen mit insgesamt 99160 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe
Nr.ErgebnisBeiträge
1Groß bauen? Oder weiter zur Miete wohnen? 23
2Solaranlage zur Miete - ist das Angebot ok? 10
3Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen 15
4Anwalt zum Verklagen des Bauunternehmens gesucht 52
5Baurecht - Anwalt einschalten oder noch nicht 16
6Baukindergeld - Rückkehrer aus dem Ausland 16
7Baukindergeld / KWF 424 - Ratschläge 28
8Baukindergeld / Eigenheimzulage - Einzugstermin Dilemmma 25

Oben