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Dann muss er nach Baugesetzbuch Schadenersatz leisten für z.B. die weiterlaufende Miete, etwaige Bereitstellungszinsen oder beispielsweise muss er den Anwalt zahlen, wenn wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche einen benötigen.Was passiert denn, wenn der GÜ sich nicht an den Zeitplan hält?