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SenorRaul7
Hallo,
nach §35a Einkommensteuergesetz gibt es ja die Möglichkeit, die Lohnkosten von typischen Handwerleistungen steuerlich abzusetzen (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr).
Wichtig dabei ist wohl, dass diese Arbeiten in/an einem fertigen/bestehenden Haushalt durchgeführt werden.
Wie sieht das jetzt im Rahmen eines Neubaus aus? Die ganzen notwendigen Arbeiten für den Hausbau an sich, also Sanitär, Heizung, Elektrik, Verputzen, auch Fliesen sind bei uns Teil des Bauvertrages. Die sind natürlich nicht absetzbar, da wir das Haus nur selber nutzen und nicht vermieten werden.
Wir fragen uns jetzt aber, wie das zum Beispiel bei den Arbeiten am Haus aussieht (Pflastern, Einfahrt, Terrasse, Zaun, Rollrasen verlegen lassen...). Macht es Sinn, diese Arbeiten (solange sie nicht zwingend nötig sind) erst ein paar Monate nach dem Einzug durchführen zu lassen, damit erst einen bestehenden Haushalt begründet wird?
nach §35a Einkommensteuergesetz gibt es ja die Möglichkeit, die Lohnkosten von typischen Handwerleistungen steuerlich abzusetzen (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr).
Wichtig dabei ist wohl, dass diese Arbeiten in/an einem fertigen/bestehenden Haushalt durchgeführt werden.
Wie sieht das jetzt im Rahmen eines Neubaus aus? Die ganzen notwendigen Arbeiten für den Hausbau an sich, also Sanitär, Heizung, Elektrik, Verputzen, auch Fliesen sind bei uns Teil des Bauvertrages. Die sind natürlich nicht absetzbar, da wir das Haus nur selber nutzen und nicht vermieten werden.
Wir fragen uns jetzt aber, wie das zum Beispiel bei den Arbeiten am Haus aussieht (Pflastern, Einfahrt, Terrasse, Zaun, Rollrasen verlegen lassen...). Macht es Sinn, diese Arbeiten (solange sie nicht zwingend nötig sind) erst ein paar Monate nach dem Einzug durchführen zu lassen, damit erst einen bestehenden Haushalt begründet wird?
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