Das solltest Du zu allererst klären. Auch aus der Perspektive der Prinzipfrage: für Dich lieber der "Kanten" (in der Hoffnung auf Gewinnmaximierung bei den abgegebenen Teilen), oder vielleicht doch besser für Dich das Pastorenstück (was ich bei weitem bevorzugen würde).
Das Doppelhaus würde ich wohl vor allem dann anpacken, wenn ich den Käufer der anderen Hälfte kenne oder zumindest sehr gut einschätzen kann - sonst wird es schwierig, sich auf einen GU und eine halbwegs einheitlich aussehende Formengebung zu einigen. Nichts ist hässlicher, als zwei völlig unterschiedlich gestaltete Doppelhaushälften (mein Geschmack). Ansonsten fände ich Doppelhaushälfte gar nicht schlecht, wäre bei ähnlich großer Wohnfläche und "gefühlt" ähnlich großem Rasenstück um die Terrasse herum eben deutlich preiswerter. Ich mache mir keine Illusionen, dass eine Doppelhaushälfte wesentlich günstiger zu bauen ist als ein Einfamilienhaus, aber man spart in den teuren Quadratmetern für die Abstandsflächen - die 3m breiten Rasen- und Heckenflächen ums Einfamilienhaus herum. Dennoch bin ich hin- und hergerissen.... 7 Jahre länger abbezahlen und dafür ein Einfamilienhaus haben statt einer Doppelhaushälfte? Leistbar ist glücklicherweise beides.
Was wäre denn aus deiner Sicht das Filetstück? Hinten (im Norden) gelegen, uneinsehbar von der (sehr sehr ruhigen) Straße her? Dafür muss man im Norden ggf. Verschattung durch die anderen Häuser auf dem südlichen Grundstücksteil in Kauf nehmen. Oder besser in den Süden an die Straße, wo man dann doch etwas besser einsehbar ist, aber weniger Schatten hat? Ruhe ist kaum Unterschied, im Norden ist es sogar tendenziell etwas lauter. Da ich vermutlich nicht erst alles kaufen, Bestand abreißen, und dann einen Teil gewinnbringend weiterverkaufen will, sondern wohl zu gleichen Konditionen teilen und dann erst abreißen würde, macht das gute Stück am meisten Sinn.
Noch eine Frage: Wie regelt man am besten gemeinschaftliche Abrisskosten? Jeder Eigner eines Teilgrundstücks zahlt einfach einen festgelegten Teil der Komplett-Beauftragung an einen Abrissunternehmer? Oder sollte man so etwas im Notarvertrag irgendwie vertraglich festhalten? Gemeinsam durchgeführte Eigenleistungen stelle ich mir dann doch etwas schwierig vor...