E
eifohn
Hallo,
wir haben uns ein Grundstück mit 477m² reserviert und würde da gerne unsere, vom Architekten geplante 2 zweistöckige Stadtvilla hinsetzen wollen.
Allerdings macht uns der Bebauungsplan einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Lt. Bebauungsplan sind genau in unserem Bauabschnitt keine 2 zweistöckigen Stadtvillen mit Zeltdach oder Walmdach erlaubt, sondern lediglich 2 geschössige Haustypen mit Satteldach oder Krüppelwalmdach mit Max. 30° Neigung! Direkt gegenüber (andere Straßenseite) ist ein anderer Bauabschnitt und dort lt. Bebauungsplan erlaubt, sogar Pultdächer. ?! (waren leider keine passenden Grundstücke mehr frei für uns) Wir haben noch grade ein Eckgrundstück bekommen und versuchen das nun als Trumpf auszuspielen (das man eben von allen Seiten eine schöne Ansicht hat, nicht auf Giebel blickt.....)
Was können wir tun? Das Bauamt bei uns sagt "es wird keine Satzungs- und B-Planänderung geben, das bleibt so halten Sie sich an den Bebauungsplan und bauen so."
Super Aussage.
Jetzt suchen wir schon seit Tagen nach Bildern im Netz, auf denen man mal eine Stadtvilla (9x10m ca. 135m²) mit einem Krüppelwalmdach sieht aber nichts da. Ich habe noch kein einziges Bild gefunden, vielleicht kann mir ja jemand von euch mal freundlicherweise einen Link oder ein Bild schicken, damit wir uns mal was darunter vorstellen können.
Unser Architekt versucht jetzt mit einem offiziellen Schreiben eine Sondergenehmigung beim Bauamt zu erhalten, allerings sagte uns der "noch" Grundstücksbesitzer (Baugesellschaft) das dann alle in diesem Bauabschnitt eine Stadtvilla mit Zelt- / oder Walmdach bauen müssten und das nicht ginge, wir sollten uns also an den Bebauungsplan halten und fertig. Alle sehr kulant wie Ihr seht.
Wir blicken langsam nicht mehr durch und würden uns mal über ein Bild einer Stadtvilla mit Krüppelwalmdach freuen, denn das ist ja so erlaubt und so könnten wir endlich starten und anfangen und uns mit dem Haustyp letztendlich doch anfreunden.
Danke.
wir haben uns ein Grundstück mit 477m² reserviert und würde da gerne unsere, vom Architekten geplante 2 zweistöckige Stadtvilla hinsetzen wollen.
Allerdings macht uns der Bebauungsplan einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Lt. Bebauungsplan sind genau in unserem Bauabschnitt keine 2 zweistöckigen Stadtvillen mit Zeltdach oder Walmdach erlaubt, sondern lediglich 2 geschössige Haustypen mit Satteldach oder Krüppelwalmdach mit Max. 30° Neigung! Direkt gegenüber (andere Straßenseite) ist ein anderer Bauabschnitt und dort lt. Bebauungsplan erlaubt, sogar Pultdächer. ?! (waren leider keine passenden Grundstücke mehr frei für uns) Wir haben noch grade ein Eckgrundstück bekommen und versuchen das nun als Trumpf auszuspielen (das man eben von allen Seiten eine schöne Ansicht hat, nicht auf Giebel blickt.....)
Was können wir tun? Das Bauamt bei uns sagt "es wird keine Satzungs- und B-Planänderung geben, das bleibt so halten Sie sich an den Bebauungsplan und bauen so."
Super Aussage.
Jetzt suchen wir schon seit Tagen nach Bildern im Netz, auf denen man mal eine Stadtvilla (9x10m ca. 135m²) mit einem Krüppelwalmdach sieht aber nichts da. Ich habe noch kein einziges Bild gefunden, vielleicht kann mir ja jemand von euch mal freundlicherweise einen Link oder ein Bild schicken, damit wir uns mal was darunter vorstellen können.
Unser Architekt versucht jetzt mit einem offiziellen Schreiben eine Sondergenehmigung beim Bauamt zu erhalten, allerings sagte uns der "noch" Grundstücksbesitzer (Baugesellschaft) das dann alle in diesem Bauabschnitt eine Stadtvilla mit Zelt- / oder Walmdach bauen müssten und das nicht ginge, wir sollten uns also an den Bebauungsplan halten und fertig. Alle sehr kulant wie Ihr seht.
Wir blicken langsam nicht mehr durch und würden uns mal über ein Bild einer Stadtvilla mit Krüppelwalmdach freuen, denn das ist ja so erlaubt und so könnten wir endlich starten und anfangen und uns mit dem Haustyp letztendlich doch anfreunden.
Danke.
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