2. Urlaub machen: interessiert keinem, wem das Gebäude gehört, in dem Du nächtigst oder Dich aufhältst
Nicht ganz richtig.
Wenn das Ferienobjekt der Vermietung und Verpachtung zugeordnet ist und teilweise selbst genutzt wird, sind anteilig um diesen Zeitraum die Werbungskosten in der V+V zu kürzen.
Ansonsten ist bereits vieles richtiges gesagt. Sofern der TE den Großteil des Jahres in Deutschland verbringt ist er in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. (§1 Einkommensteuergesetz)
Sofern das ausländische Gesetz ähnlich dem deutschen ist, dann wäre er im Ausland mit dem Ferienobjekt beschränkt einkommensteuerpflichtig. Somit käme es zu einer doppelten Besteuerung.
Zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung gibt es eben mit vielen Ländern die Doppelbesteuerungsabkommen. Was darin geregelt ist, ist aber von Abkommen zu Abkommen unterschiedlich.
Ob es mit der Türkei oder dem Libanon solche Abkommen gibt und wie die gestaltet sind, erfährst du beim Steuerberater.