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Reluctance
Hallo zusammen,
wir sind derzeit dabei den Bauantrag für unser Bauvorhaben fertig stellen zu lassen (Bungalow mit 135 qm). Wir wollen in unseren Bungalow gerne auch eine Lüftungsanlage einbauen lassen. In diesem Zuge kam unser GU nun auf uns zu und meinte, dass für den Einbau der Lüftungsanlage die Decke abgehängt werden müsse. Wir müssten also die Raumhöhe erhöhen und dies muss im Bauantrag berücksichtigt werden.
Nun gibt es in diesem ganzen Prozedere mehrere Probleme:
wir sind derzeit dabei den Bauantrag für unser Bauvorhaben fertig stellen zu lassen (Bungalow mit 135 qm). Wir wollen in unseren Bungalow gerne auch eine Lüftungsanlage einbauen lassen. In diesem Zuge kam unser GU nun auf uns zu und meinte, dass für den Einbau der Lüftungsanlage die Decke abgehängt werden müsse. Wir müssten also die Raumhöhe erhöhen und dies muss im Bauantrag berücksichtigt werden.
Nun gibt es in diesem ganzen Prozedere mehrere Probleme:
- Der Subunternehmer des GU baut nur Zewothermanlagen ein; Kostenvoranschlag sind 18.000 Euro. Dazu kämen dann noch mal die Kosten der Erhöhung der Raumhöhe. Ich lese hier und auch in anderen Foren oder höre bei Bekannten eher was um die 12k für eine Lüftungsanlage (z.B. Zehnder oder Vaillant) inkl. Einbau/Montage. (Wir dachten ja ursprünglich, dass wir einen 1,5Geschosser bauen müssten, hier wurde uns die Zewotherm sogar für 23k angeboten)
- Wir wollen keine Zewothermanlage, sondern Zehnder (auch Vaillant wäre möglich) - müssen uns jetzt also selbst darum kümmern, einen entsprechenden Dienstleister zu finden, der Zehnder verbaut.
- Wir verstehen nicht, warum für den Einbau einer Lüftungsanlage im Bungalow die Decke abgehängt werden muss. Hat hier irgendjemand Erfahrungen damit? Ist das so, dass die Decke auf jeden Fall abgehängt werden muss? Und wenn ich das ganze in den Fußboden setze, der Fußboden höher werden muss? Ich fürchte, das mein GU hier tatsächlich einfach nicht wirklich viel Ahnung von Lüftungsanlagen hat... vielleicht irre ich mich aber auch.