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Evamaria
Hallo zusammen! Ich baue gerade auf das Haus meiner Eltern ein weiteres Geschoss als Wohneinheit. Die Bauleitung macht der Architekt. Baubeginn war im Februar. Obgleich es zu dieser Zeit stark regnete und wir Bedenken beim Baubeginn ⁰anmeldeten startete dennoch der Rohbau. Das Haus hat 6 Parteien, also EG, 1+2tes OG. Als der Dachausschnitt für das Treppenhaus gemacht wurde, lief Stau- und Dreckwasser vom Dach über alle Wände runter bis ins EG. Eine komplette Renovierung des Treppenhauses ist jetzt erforderlich. Meine Frage: hätte man da nicht Vorkehrungen vor dem Dachausschnitt treffen müssen der verhindert, dass das komplette Treppenhaus in Mitleidenschaft gezogen wird? Die Etage darunter...ok, aber alle drei Etagen ? Auch wurde das Dach offene Dach nicht gegen Regen geschützt und in zwei Wohnungen im 2.OG ist Wasser eingedrungen und die Mieter verlangen eine Beseitigung der Wasserflecken. Wessen Haftpflicht greift hier? Gruß Evamaria