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Tx-25
Der Haupteingang wird von uns kaum genutzt werden. Der Eingang für die Gartenarbeit oder dem "täglichen nach Hause kommen" wird durch den Hauswirtschaftsraum erfolgen. Die Fläche vor dem Haupteingang wird komplett gepflastert. Auf die Terrasse geht es über Küche und WZ.Das man, wenn man die Treppe runter kommt, durch den Schmutz läuft, den man nach der Gartenarbeit zb. mit ins Haus bringt...
Ja die kenne sich damit ja gut aus. Nein im Ernst. Wir wollen nichts fälschen, aber vielleicht vorhandene Grauzonen ausnutzen. Was dann halt nicht geht, geht nicht.Kannst ja mal bei VW fragen, wie man Werte manipuliert. Vielleicht hilft auch die Regierung mit Tipps, wie man Grenzwerte erhöht.
Wir haben mit 1,01 Meter Kniestock geplant und sind nun nach den Berechnungen bei 75cm gelandet. Wir hatten daraufhin das Haus auf 9*12 vergrößert um die Grundfläche unterm Überproportional gegenüber dem OG zu vergrößern. Das brachte aber keinen Erfolg. Hier sind die seitlichen Erker dann aj auch mit gewachsen (aus optischen Gründen).Scheint ja ein echter Experte zu sein.
Im ernst, wie viel liegt Ihr denn drüber? Schon mal durchgerechnet? Nicht dass wir hier von 5cm beim Kniestock reden und deshalb komplett neu geplant wird. Ansonsten seh ich auch als ehestes, den Hauswirtschaftsraum hinter der Garage zu erweitern. Das wäre ja optisch nicht mal sichtbar.
Was soll eigentlich die komische Ecke an der Garage sein?
Bezüglich einer Erweiterung vom Hauswirtschaftsraum, meinte unser Bauträger, das dort dann auch kein Flachdach darauf gesetzt werden darf, da es sonst nicht als Wohnraum zählt? Darüber haben wir nur beiläufig gesprochen. Ich habe daher auch vielleicht etwas falsch verstanden.
Die Ecke der Garage haben wir gemacht, damit wir noch gut ins Haus kommen. Die Garage steht auf der Grenze. Da erreichen wir mit 9 Metern bereits das Maximum und musste mit dem kleinen Stück noch 3 Meter Abstand zur Grenze halten.
Niedersachsen.Bundesland?
Ja es gibt einen Bauplan.Warum? Gibt's einen Bebauungsplan? Je mehr Input, desto mehr Output.
Der gibt uns die Eingeschossigkeit bei einer Max. Traufhöhe von 4,50 Meter vor.
Der Bauträger hat da Bauchschmerzen, weil der Raum - wenn er denn in der Garage errichtet und ggf. noch abgemauert wird - nicht wirklich zur Hausgrundfläche dazu gehört. Der Raum befindet sich ja in einem Nebengebäude.
Wenn man den Hauswirtschaftsraum direkt raus schiebt und vergrößert sieht das natürlich anders aus, denke ich.