Alles ein wenig durcheinander,...
Welche Landesbauordnung, d.h. welches Bundesland ?
Was steht im Bebauungsplan dazu ?
Handelt es sich überhaupt rechtlich um eine Nebenanlage, oder zumindest über eine untergeordnete Nebenanlage wie eine Terrassenüberdachung ?
(Eine räumlich-funtionale Nutzung dürfte immer gegeben sein, ggf. wäre nur etwas über die Grundflächenzahl zu beanstanden, wenn diese nachträglich überschritten wird, aber hier gibt es ggf. politische Auswege, d.h. ob der Boden überhaupt durch den Belag versiegelt ist. Falls es ein Naturschutzgebiet ist.)
Ich ein Nachbarschaftsgesetz überhaupt berührt ?
Gleiches zum Zaun, was Nachbarn unter sich ausmachen, muss keinen Rechtsbestand haben. Was regelt innerhalb von 1 Jahr nach Fertigstellung diese Frist ?