Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn

4,00 Stern(e) 35 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Escroda

Wir sind ein Rechtsstaat, das ist der Gang der Dinge für Menschen, die sich nicht an Regeln halten.
Yep! Und der nächste Radfahrer, der über rot fährt, wird erschossen.

Es geht um eine nicht überdachte Terrasse. Wie @kaho674 schon geschrieben hat, könnte der Nachbar auch völlig legal seinen Sonnenschirm dort aufstellen und den Grill und einen Pavillon und die Bierzeltgarnitur und jeden Tag den Fußballverein einladen. Ja, Terrasse ist da nicht zulässig, aber nicht aus nachbarschützenden Gründen, sondern aus planungsrechtlichen, die wir nicht einmal kennen. Wir können also gar nicht die Verhältnismäßigkeit von möglichen Maßnahmen beurteilen. Und wenn das Amt schon Blindheit signalisiert hat, werden die Gründe wohl nicht so gravierend sein.
 
S

Schlenk-Bär

Yep! Und der nächste Radfahrer, der über rot fährt, wird erschossen.
So habe ich es nicht geschrieben und so habe ich es nicht gemeint. Der Anzeige schließt sich doch wahrscheinlich ein Verfahren zur Aufklärung des Sachverhaltes an. In der Folge kommt die Terrasse weg oder bleibt. Der Radfahrer wird also nicht von vornherein erschossen... Ich kenne mich nicht mit den Details aus, aber die Behörde wird wahrscheinlich einen Ermessensspielraum für die Entscheidung haben. Wie der ausgelegt wird, weiß nur die Behörde selbst, wenn es tatsächlich so weit ist. Auf mündliche Äußerungen würde ich mal gar nichts geben. Ich halte es nicht für den richtigen Weg vor Menschen, die sich nicht an gegebene Vorgaben halten, von vornherein zu kapitulieren - vor allem dann nicht, wenn es mich wirklich stört. Übrigens: wenn die Terrasse da nicht stehen darf, liegt die Ursache des Streits bei dem Erbauer und nicht bei demjenigen, der sich dagegen wehren will. Ich habe das Gefühl, das geht hier etwas durcheinander.
 
Y

ypg

Meine Güte!
Wenn die zurück gebaut werden muss, dann sitzt er eben mit seinem Wasserbecken, Trampolin und Gartenstühlen auf Rasen. Genau dort.
Und Du hast immer noch kein Pflänzchen gepflanzt. Die Hecke könnte in diesem letzten Jahr schon 1 Meter gewachsen sein.
Wie soll ich in 1.5 Jahren ne 3 Meter Hecke zaubern? Außerdem ist das ja schön das er mir so einen Mist an die Grenze baut und ich zu sehen soll wie ich mich schütze ?
Dein Garten, Dein Problem.

Dass Du ihn nicht magst, ist auch Dein Problem. Da kann Dir auch das Amt nicht helfen. Sie können ihn zum Rückbau zwingen, aber los wirst Du ihn nicht.
Merkst Du nicht, dass Du schon längst die Backförmchen rausgekramt hast?
 
N

Niloa

Ärgerlich, dass er bisher keinen Zaun gebaut hat, obwohl das so abgesprochen war. Hast du ihn darauf mal angesprochen? Vielleicht könnt ihr euch ja darauf einigen, gemeinsam einen höheren Zaun und/oder Hecke anzulegen. Ich würde mich auch darüber ärgern, dass ich es jetzt auf eigene Kosten machen muss, obwohl es nicht so ausgemacht war.
@Schlenk-Bär ich sehe das so wie du. Wieso soll man akzeptieren, dass andere meinen, sich nicht an Regeln halten zu müssen?
 
E

Escroda

Ich halte es nicht für den richtigen Weg vor Menschen, die sich nicht an gegebene Vorgaben halten, von vornherein zu kapitulieren - vor allem dann nicht, wenn es mich wirklich stört.
Wieso soll man akzeptieren, dass andere meinen, sich nicht an Regeln halten zu müssen?
Mir geht es um die Verhältnismäßigkeit. Bleiben wir mal beim Radfahrer: Du gehst sonntags morgens mit deinem Hund spazieren und bleibst, regeltreu wie Du bist, an der roten Ampel stehen - weit und breit niemand in Sicht, außer ein unliebsamer Bekannter, der Dir mit dem Fahrrad entgegen kommt und mit 30km/h an Dir vorbeizieht. Du ärgerst Dich über das ignorante Verhalten und weil Du ihn sowieso nicht leiden kannst, zeigst Du ihn an. Ein zufällig am Fenster stehender Anwohner bezeugt die Tat und der Bekannte wird bestraft. Tatsächlich hat er aber niemandem geschadet. Die exakt gleiche Szene 20 Sekunden später während der Grünphase wäre folgenlos geblieben.
Regelverstöße, die anderen schaden, gehören sanktioniert, da gebe ich Euch vollkommen Recht. Die Terrasse selber schadet dem TE aber nicht. Er stört sich nicht mal daran, dass sie außerhalb des Baufensters steht, da er ja gerne selber dort etwas bauen würde. Er nimmt die Terrasse zum Anlass, dem Nachbarn eins auszuwischen, ohne selbst in Erscheinung treten zu müssen.
die Ursache des Streits
Es gibt ja gar keinen Streit. Und genau das ist das Problem. Wenn die Nachbarn kultiviert streiten könnten, könnte der Streit schnell beigelegt werden. Im Moment schwelen einige Konflikte im Verborgenen und der TE plant im Verborgenen anzuheizen, was IMHO zum kaum heilbaren Zerwürfnis führt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn
Nr.ErgebnisBeiträge
1Naturnaher Garten mit Hecke anstatt Zaun 98
2Lautsprecher im Badezimmer u. Terrasse 19
3Wohin mit Terrasse/Wohnräumen wenn Straße auf Westseite liegt? 45
4Wie hoch darf der Zaun werden? 14
5Welches Gefälle für Terrasse bei Westausrichtung 14
6Terrasse erstellen lassen 11
7Terrasse ebenerdig raus? Oder mit Stufe? 12
8Polygonalplatten auf vorhandene Terrasse (Betonplatten) verlegen? 13
9Idee für schönen Sichtschutz für Terrasse vor Doppelhaus gesucht 10
10Gefälle Terrasse richtig herstellen 12
11Terrasse auf Flachdach - Aufbau - Belag 12
12Schuhe an der Terrasse; wohin damit? Wäre ein Schrank die Lösung? 28
13Terrasse und Auffahrt 55
14Terrasse mit Platten über Eck (L-Form). Realisierung Gefälle 12
15Hecke ist weg 29
16Terrasse ebenerdig, Gefälle planen Erfahrungen? 35
17Hecke in Schneckenform, um Mülltonnen zu verstecken 18
18Planung Terrasse und Überdachung 50
19Rasen von Hecke abgrenzen? Wie optisch schön und günstig? 10
20Beschattung Terrasse - Überdachung, Markise, etc. 43

Oben