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Hausbau2019
Wir sind nervlich am Ende, da uns das Bauunternehmen xxx, derartig veräppelt, dass es nicht mehr zum Aushalten ist.
Der Bauvertrag wurde am 16.05.2018 über die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und WU-Keller zum garantierten Pauschalfestpreis von 474 T€ geschlossen.
Bereits während des Aushubs der Baugrube kam es zu Problemen. Ein Mitarbeiter der BG Bau hatte bei seinen 3 Baustellenbesuchen massive Sicherheitsverletzungen festgestellt und mehrfach Baustopp verordnet. So war z.B. keine ausreichende Baustellensicherung vorhanden und der Böschungswinkel entsprach nicht den Erfordernissen.
Auch wurden Unmengen von Erdaushub abgefahren (1100 Tonnen) und mir die Entsorgung mit ca. 17.000 € Rechnung gestellt, wovon jetzt ca. 500 Tonnen für das Wiederanfüllen fehlten.
Nachdem von dem Mitarbeiter der BG Bau der unzureichende Böschungswinkel zum 2. Mal angemahnt wurde, wurden statt der geforderten 60 Grad Böschung eine 40 Grad Böschung angelegt. Dies hatte eine riesige,überdimensionale Baugrube zur Folge. Dadurch wurde alter Bauschutt herausgeholt, der bei der geforderten 60 Grad Böschung im Erdboden geblieben wäre.
Nach der Errichtung des Erdgeschosses kam es zu weiteren Problemen. Der GF des beauftragten Bauunternehmens meinte, dass auf Grund der Statik, im Dachgeschoss statt Trockenbau nun massive Wände gebaut werden müssten. Die Mehrkosten bezifferte er erst mit knapp 1000 €, zwei Tage später waren es dann 3.802 €, da er einen Balken bei der ersten Berechnung vergessen hätte. Hinzu kam noch eine aus seiner Sicht notwendigen Änderung im Spitzboden mit ca. 1400 € Mehrkosten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass wir nicht bereit sind diese Mehrkosten zu tragen, da die Änderungen keine Bauherrenwünsche sind und die Statik eine vom ihm beauftragte Architektin berechnet hatte.
Am 27.11.2018 schrieb ich eine Mail an Hr. xxx mit der Bitte, sich an unseren Bauvertrag zu halten und das Haus zu dem garantierten Pauschalfestpreis fertigzustellen.
Am 8.12.2018 gab es einen Termin im Büro von Hr. xxx. Dabei sprach ich die bisher festgestellten Mängel an.
Im Termin wurde uns noch gesagt, dass es unmöglich wäre, dass der Keller zu weit raus ragt. Ich hatte aber Fotos mit, die etwas anderes besagten. Noch am gleichen Nachmittag rief mich Hr. Xxx an, er war auf der Baustelle und hatte nachgemessen und musste eingestehen, dass der Keller ca. 10 cm zu weit herausragte, gleiches traf dann natürlich auch für die Lichtschächte und das Eingangspodest zu.
Anstatt aber zu diesem Fehler zu stehen, meinte er, dass wäre ja nur gut für uns, da würde das Regenwasser besser ablaufen. Da mir das alles zu viel wurde, hatte ich mir inzwischen einen Bauberater gesucht.
Als ich mit diesem am 12.12.2018 auf der Baustelle war, kam er gerade noch rechtzeitig um zu verhindern, dass die EG-Decke ohne Ringanker gegossen wurde. Der Beton war für 10.00 Uhr bestellt, wir waren 9.45 Uhr auf der Baustelle und die Jungs machten Pause und warteten auf den Beton. Den Ringanker hatten sie vergessen.
Nach dem Gießen der EG-Decke sollte es in der 2.KW 2019 weitergehen. So hatten wir uns auch in einem weiteren Besprechungstermin am 17.12.2018, an dem auch unser Bauberater teilnahm, besprochen. Die letzte Rechnung über 47.500 € würden wir um 7.500 € kürzen und diese bis zur Klärung und Behebung der Mängel einbehalten. So wurde es auch von Hr. xxx bestätigt: .
Allerdings hatte Hr. xxx offenbar bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Absicht weiterzubauen. Nachdem wir die 40.000 € überwiesen hatten, bekamen wir umgehend eine Behinderungsanzeige, dass eine Weiterführung der Arbeiten auf Grund der niedrigen Temperaturen nicht möglich ist. Das Schreiben war vom 17.12.18 datiert, dem Datum der Besprechung am Nachmittag. Unser Bauberater hat die Behinderungsanzeige schriftlich zurückgewiesen, mit der Begründung dass wir keine Minusgrade haben.
Auch wurden die Arbeiten weder in der 2. KW noch später wieder aufgenommen. Stattdessen wurde die Baustelle Mitte Januar komplett beräumt und das Baugerüst abgeholt. Seitdem habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auf Schreiben von unserem Anwalt reagierte Hr.xxx nicht. Als unser RA ihn am 29.01.2019 daraufhin anrief, antwortete er, dass er auf dieser Baustelle nicht mehr weiterarbeiten wird. Er kündigt den Bauvertrag nicht, das sollen wir tun.
Wir haben daraufhin Klage beim Landgericht Leipzig erhoben. Auf Rat meines Anwaltes klagen wir auf Fertigstellung des Bauwerkes. Hr. xxx hat seit der Klagezustellung auch eine Anwältin. Unser Anwalt bemüht sich seit Anfang Mai um eine Vergleichsvereinbarung, da er der Meinung ist, dass wir nur so unser Haus in absehbarer Zeit und mit absehbaren Kosten fertiggestellt bekommen, da wir bereits knapp 200.000 € an Hr. xxx bezahlt haben, der Gegenwert aber schätzungsweise gerademal bei 120.000 € liegt. Ganz abgesehen von den zahlreichen vorhandenen Mängeln. Wegen dieser habe ich einen Gutachter beauftragt, der weitere Mängel festgestellt hat.. So haben sich z.B. im WU-Keller die Außenwände in einer Höhe von bis zu 72 cm mit Wasser vollgesogen, die Zwischenwände sowieso. Das Mauerwerk aus Porenbeton weist im allgemeinen viel zu große Fugen auf, bei der untersten Ziegelschicht sind Steine teilweise statt 36,5 cm auf nur noch 20 cm Stärke gekürzt wurden, außer dass unser Keller 10 cm zu weit aus dem Boden ragt ist er auch noch 10 cm breiter aus das darauf befindliche EG, weil die Dämmung nicht beachtet wurde und darüber hinausragt, sämtliche Abwasseranschlüsse am Haus sowie die Schmutzwasserleitungen müssen neu gemacht werden, rund um das Haus muss der Boden in 1,50 m Breite bis zum Kellerboden ausgetauscht werden, die Abdichtung zwischen Kellerdecke und Mauerwerk ist unzureichend usw. Der Wert für die Mängelbeseitigung liegt lt. Gutachter bei ca. 22.000 €.
Der Gerichtstermin ist am 2.10.2019. Wir werden sicherlich vor Gericht Recht bekommen und gewinnen werden. Das nehme ich zumindest an.Was nützt uns das aber, wenn Herr xxx, so wie mir zu Ohren gekommen ist, seine Insolvenz vorbereitet. Hinzu kommt, dass er seit 11.07.2019 eine 2. Firma auf seinen Namen eintragen lassen hat, ebenfalls als Bauunternehmen. Da wir ihn bereits 80.000 € überzahlt haben, Anwalts- und Gerichtskosten von bereits 20.000 € haben, Kosten für die Mängelbeseitigung von ca. 22.000 €, Gutachter- und Baubetreuerkosten noch fällig sind, die Bank seit Juni jeden Monat 500 € Kreditbereitstellungszinsen einzieht, eine Fertigstellung mit einem „Ersatzbauunternehmen“ noch teuer wird, haben wir derzeit keine Hoffnung mehr unser Bauvorhaben zu Ende bringen zu können. Eine Vorverlegung des Gerichtstermins hatunser RA beantragt, wurde aber wegen Überlastung abgelehnt.
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich noch tun kann? Es kann doch nicht sein, dass wir noch dabei zusehen müssen, wie Hr. Xxx mit unserem Geld seine neue Firma finanziert, während bei uns alles den Bach runtergeht.
Der Bauvertrag wurde am 16.05.2018 über die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und WU-Keller zum garantierten Pauschalfestpreis von 474 T€ geschlossen.
Bereits während des Aushubs der Baugrube kam es zu Problemen. Ein Mitarbeiter der BG Bau hatte bei seinen 3 Baustellenbesuchen massive Sicherheitsverletzungen festgestellt und mehrfach Baustopp verordnet. So war z.B. keine ausreichende Baustellensicherung vorhanden und der Böschungswinkel entsprach nicht den Erfordernissen.
Auch wurden Unmengen von Erdaushub abgefahren (1100 Tonnen) und mir die Entsorgung mit ca. 17.000 € Rechnung gestellt, wovon jetzt ca. 500 Tonnen für das Wiederanfüllen fehlten.
Nachdem von dem Mitarbeiter der BG Bau der unzureichende Böschungswinkel zum 2. Mal angemahnt wurde, wurden statt der geforderten 60 Grad Böschung eine 40 Grad Böschung angelegt. Dies hatte eine riesige,überdimensionale Baugrube zur Folge. Dadurch wurde alter Bauschutt herausgeholt, der bei der geforderten 60 Grad Böschung im Erdboden geblieben wäre.
Nach der Errichtung des Erdgeschosses kam es zu weiteren Problemen. Der GF des beauftragten Bauunternehmens meinte, dass auf Grund der Statik, im Dachgeschoss statt Trockenbau nun massive Wände gebaut werden müssten. Die Mehrkosten bezifferte er erst mit knapp 1000 €, zwei Tage später waren es dann 3.802 €, da er einen Balken bei der ersten Berechnung vergessen hätte. Hinzu kam noch eine aus seiner Sicht notwendigen Änderung im Spitzboden mit ca. 1400 € Mehrkosten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass wir nicht bereit sind diese Mehrkosten zu tragen, da die Änderungen keine Bauherrenwünsche sind und die Statik eine vom ihm beauftragte Architektin berechnet hatte.
Am 27.11.2018 schrieb ich eine Mail an Hr. xxx mit der Bitte, sich an unseren Bauvertrag zu halten und das Haus zu dem garantierten Pauschalfestpreis fertigzustellen.
Am 8.12.2018 gab es einen Termin im Büro von Hr. xxx. Dabei sprach ich die bisher festgestellten Mängel an.
Im Termin wurde uns noch gesagt, dass es unmöglich wäre, dass der Keller zu weit raus ragt. Ich hatte aber Fotos mit, die etwas anderes besagten. Noch am gleichen Nachmittag rief mich Hr. Xxx an, er war auf der Baustelle und hatte nachgemessen und musste eingestehen, dass der Keller ca. 10 cm zu weit herausragte, gleiches traf dann natürlich auch für die Lichtschächte und das Eingangspodest zu.
Anstatt aber zu diesem Fehler zu stehen, meinte er, dass wäre ja nur gut für uns, da würde das Regenwasser besser ablaufen. Da mir das alles zu viel wurde, hatte ich mir inzwischen einen Bauberater gesucht.
Als ich mit diesem am 12.12.2018 auf der Baustelle war, kam er gerade noch rechtzeitig um zu verhindern, dass die EG-Decke ohne Ringanker gegossen wurde. Der Beton war für 10.00 Uhr bestellt, wir waren 9.45 Uhr auf der Baustelle und die Jungs machten Pause und warteten auf den Beton. Den Ringanker hatten sie vergessen.
Nach dem Gießen der EG-Decke sollte es in der 2.KW 2019 weitergehen. So hatten wir uns auch in einem weiteren Besprechungstermin am 17.12.2018, an dem auch unser Bauberater teilnahm, besprochen. Die letzte Rechnung über 47.500 € würden wir um 7.500 € kürzen und diese bis zur Klärung und Behebung der Mängel einbehalten. So wurde es auch von Hr. xxx bestätigt: .
Allerdings hatte Hr. xxx offenbar bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Absicht weiterzubauen. Nachdem wir die 40.000 € überwiesen hatten, bekamen wir umgehend eine Behinderungsanzeige, dass eine Weiterführung der Arbeiten auf Grund der niedrigen Temperaturen nicht möglich ist. Das Schreiben war vom 17.12.18 datiert, dem Datum der Besprechung am Nachmittag. Unser Bauberater hat die Behinderungsanzeige schriftlich zurückgewiesen, mit der Begründung dass wir keine Minusgrade haben.
Auch wurden die Arbeiten weder in der 2. KW noch später wieder aufgenommen. Stattdessen wurde die Baustelle Mitte Januar komplett beräumt und das Baugerüst abgeholt. Seitdem habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auf Schreiben von unserem Anwalt reagierte Hr.xxx nicht. Als unser RA ihn am 29.01.2019 daraufhin anrief, antwortete er, dass er auf dieser Baustelle nicht mehr weiterarbeiten wird. Er kündigt den Bauvertrag nicht, das sollen wir tun.
Wir haben daraufhin Klage beim Landgericht Leipzig erhoben. Auf Rat meines Anwaltes klagen wir auf Fertigstellung des Bauwerkes. Hr. xxx hat seit der Klagezustellung auch eine Anwältin. Unser Anwalt bemüht sich seit Anfang Mai um eine Vergleichsvereinbarung, da er der Meinung ist, dass wir nur so unser Haus in absehbarer Zeit und mit absehbaren Kosten fertiggestellt bekommen, da wir bereits knapp 200.000 € an Hr. xxx bezahlt haben, der Gegenwert aber schätzungsweise gerademal bei 120.000 € liegt. Ganz abgesehen von den zahlreichen vorhandenen Mängeln. Wegen dieser habe ich einen Gutachter beauftragt, der weitere Mängel festgestellt hat.. So haben sich z.B. im WU-Keller die Außenwände in einer Höhe von bis zu 72 cm mit Wasser vollgesogen, die Zwischenwände sowieso. Das Mauerwerk aus Porenbeton weist im allgemeinen viel zu große Fugen auf, bei der untersten Ziegelschicht sind Steine teilweise statt 36,5 cm auf nur noch 20 cm Stärke gekürzt wurden, außer dass unser Keller 10 cm zu weit aus dem Boden ragt ist er auch noch 10 cm breiter aus das darauf befindliche EG, weil die Dämmung nicht beachtet wurde und darüber hinausragt, sämtliche Abwasseranschlüsse am Haus sowie die Schmutzwasserleitungen müssen neu gemacht werden, rund um das Haus muss der Boden in 1,50 m Breite bis zum Kellerboden ausgetauscht werden, die Abdichtung zwischen Kellerdecke und Mauerwerk ist unzureichend usw. Der Wert für die Mängelbeseitigung liegt lt. Gutachter bei ca. 22.000 €.
Der Gerichtstermin ist am 2.10.2019. Wir werden sicherlich vor Gericht Recht bekommen und gewinnen werden. Das nehme ich zumindest an.Was nützt uns das aber, wenn Herr xxx, so wie mir zu Ohren gekommen ist, seine Insolvenz vorbereitet. Hinzu kommt, dass er seit 11.07.2019 eine 2. Firma auf seinen Namen eintragen lassen hat, ebenfalls als Bauunternehmen. Da wir ihn bereits 80.000 € überzahlt haben, Anwalts- und Gerichtskosten von bereits 20.000 € haben, Kosten für die Mängelbeseitigung von ca. 22.000 €, Gutachter- und Baubetreuerkosten noch fällig sind, die Bank seit Juni jeden Monat 500 € Kreditbereitstellungszinsen einzieht, eine Fertigstellung mit einem „Ersatzbauunternehmen“ noch teuer wird, haben wir derzeit keine Hoffnung mehr unser Bauvorhaben zu Ende bringen zu können. Eine Vorverlegung des Gerichtstermins hatunser RA beantragt, wurde aber wegen Überlastung abgelehnt.
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich noch tun kann? Es kann doch nicht sein, dass wir noch dabei zusehen müssen, wie Hr. Xxx mit unserem Geld seine neue Firma finanziert, während bei uns alles den Bach runtergeht.