Man sieht keinen Zusammenhang, nur die beiden Grundstücke ohne Straße, Nachbargrundstücke etcetera. Brandschutz spielt natürlich eine Rolle für benachbarte Bauwerke. Liegen die Grundstücke in einem Mischgebiet ?
Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Grenzziehung entlang der Gebäudekante von B eine Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück A eingetragen wurde.
Lieber nicht. Ob die Abstandsflächen eingehalten sind, wird von den Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich nicht mehr geprüft, sondern liegt im Verantwortungsbereich der Beteiligten.
Quelle: Website des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Suchmaschine: Bayern grundstücksteilung)