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Nissandriver
Das Haus und die Garage wären getrennt. Heißt Haus mit ein GU und Garage von einen anderen Anbieter.. Die Wasserbehörde sagt, dass die Genehmigung sich nach den Hauspreis richtet. Diese Genehmigung wäre dann für das ganze Grundstück , wo dann das Haus und Garage mit einbegriffen wären.Bist du, oder bin ich durcheinander? Wenn es NUR um die Genehmigung der Garage geht, wird doch auch nur dieser Preis angesetzt? Oder wollt ihr für 200k einen Garagen Park errichten? Oder nur für ein paar € eine Fertiggarage?
Das Haus läuft komplett separat und ist genehmigt?
Erzähl uns doch mal den richtigen Sachverhalt. Die Salamitaktik hilft keinem.
Wir wollen aber keine extra wasserrechtliche Genehmigung uns holen, da ein Auffangbecken gebaut wird und die Genehmigung dann entfallen würde. Aber das Becken wird erst wahrscheinlich Ende des Jahres fertig gestellt. Wenn wir aber jetzt unbedingt die Genehmigung stellen wollen, müssen wir paar Auflagen erfüllen : Bsp. Ausgleichsfläche, Haus mind. 1m höher , wenn Bodentiefe Fenster , dann mit spezial Schiene zwecks Hochwasser etc..
Dieses Geld wollen wir uns sparen...
Nur eine wasserrechtliche Genehmigung für die Garage kriege ich nicht, müsste dann für alles machen.
15 % von der Gesamtsumme (18T€)Was kostet ein Rücktritt von der Garage ?
Müsste ich noch mal in den Vertrag schauenWie lautet denn die genaue Klausel, die vereinbart wurde? Wurde der Bau für genau dieses Grundstück vereinbart?