Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
11ant hat das ganze wohl ziemlich auf den Punkt gebracht.
Nach Telefonat von der Architektin mit dem Landratsamt sind es in diesem Fall wohl zu viele Befreiungen, dass das Landratsamt sagt, wenn die Gemeinde das so bauen lassen will, dann soll der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.
Dass es aber noch nie eine Befreiung gab (in dem Bebauungsplan) liegt einfach an der Tatsache, dass der Bebauungsplan (1970) erstellt wurde nachdem die Häuser schon errichtet wurden. Hier sagt das Landratsamt, dass es sowieso mal an der Zeit wäre diesen zu erneuern.
Dass der Haupt- und Bauamtsleiter der Gemeinde uns aber vor Monaten beim Erstgespräch nicht darauf hingewiesen hat, dass er strikt dagegen ist und dass trotz Zustimmung des technischen Ausschuss wir wenig Chance haben ärgert maßlos. Er meinte eben, dass wir das über eine Bauvoranfrage machen sollen.
Uns ärgert eben auch sehr, dass der Weg über den technischen Ausschuss (der sich über Monate zog) nun für die Katz gewesen sein soll.
Naja, wir versuchen im Hintergrund noch etwas zu bewirken und geben noch nicht ganz auf.
Vielen Dank für Eure Expertise.
Viele Grüße
Christian