Ja, gewiß ist das ein Mangel. Da stimmt eindeutig die Betonüberdeckung der Bewehrung nicht, die hier ja nicht drin-, sondern beinahe daraufliegt. Entweder ist die Platte zu dünn (Betonmenge nach alter Berechnung, nachträglich dicker gefordert) und/oder die Bewehrung ist zu hoch eingebaut (falsche Abstandshalter). Dass der Estrich das quasi heilen würde oder es in Relation zu dem was darauf gebaut würde stünde, sind mit Verlaub Scherzkommentare. Da sehe ich mindestens gutachterliche Beweissicherung angesagt. Das ist ein Verstoß gegen DIN und aRdT, der nicht als kosmetischer Mangel abgetan werden kann. Ich sähe darin weiteres auch einen Indikator, die Eignung der Arbeiter in Zweifel zu ziehen.