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Orschel
Hallo,
ich suche Informationen bezüglich der Zusammenstellung unseres zu zahlenden Architektenhonorars.
Wir bezahlen unseren Architekten nach der gültigen HOAI 2009 und sind am Wochenende mit ihm die anrechenbaren Kosten durchgegangen. Dabei sind uns einige Dinge aufgefallen die wir vorher nicht wußten, bzw. die wir gerne recherchieren möchten.
- Unser Architekt sagte uns, dass von uns selber erbrachte Eigenleistungen im Trockenbau voll auf die anrechenbaren Kosten seines Honorars angerechnet werden. Die Arbeitsstunden würden preislich (Lohn pro Stunde) so bewertet werden wie wenn eine Firma das gemacht hätte. Stimmt dies?
- Ein Prüfstatiker würde für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Hessen ca. 5.000€ kosten. Da unser Architekt allerdings die notwendigen Berechtigungen erworben hat die Aufgaben des Prüfstatikers selbst zu übernehmen, würde er uns für diese Leistung nur 1.700€ (netto) in Rechnung stellen. Die Kosten sollen seine Ausgaben die Berechtigungen notwendigerweise von Zeit zu Zeit zu erneuern und eben seinen Aufwand decken. Uns kommen die Kosten des Prüfstatikers ziemlich hoch vor und somit sind wir uns nicht sicher, ob die zu zahlende Summe an den Architekten, da er es selber gemacht hatte, dann auch zu hoch angesetzt ist?
- Die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung bezieht sich bei allen Gewerken auf den ursprünglich angebotenen Nettopreis der Firmen. Evtl. Preisnachlässe auf die Rechnungen (Skonto, Verhandlungen...) würden sich nicht auf die anrechenbaren Kosten auswirken.
- Die Nettokosten werden bei jedem Gewerk zu 100% in die anrechenbaren Kosten übernommen. Ich hatte gehört das es (wohl technische?) Gewerke gibt wo diese nicht zu 100% angerechnet werden dürfen. Das heißt das es in der Honorarabrechnung unterschiedliche Gewerke unterschiedlich berechnet werden würden?
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Freunde von uns haben für diese Leistung jedoch nur zw. 400-600€ gezahlt. Nachfragen bei anderen Firmen ergaben ebenfalls eine ca. Summe von 500-600€... Welchen Betrag sollten wir tatsächlich zahlen?
Es wäre toll wenn ich den ein oder anderen Kommentar zu meinen Fragen bekommen könnte. Meine weiteren Recherchen im Internet konnte ich leider nicht 100%tig abschließen.
Danke!!
ich suche Informationen bezüglich der Zusammenstellung unseres zu zahlenden Architektenhonorars.
Wir bezahlen unseren Architekten nach der gültigen HOAI 2009 und sind am Wochenende mit ihm die anrechenbaren Kosten durchgegangen. Dabei sind uns einige Dinge aufgefallen die wir vorher nicht wußten, bzw. die wir gerne recherchieren möchten.
- Unser Architekt sagte uns, dass von uns selber erbrachte Eigenleistungen im Trockenbau voll auf die anrechenbaren Kosten seines Honorars angerechnet werden. Die Arbeitsstunden würden preislich (Lohn pro Stunde) so bewertet werden wie wenn eine Firma das gemacht hätte. Stimmt dies?
- Ein Prüfstatiker würde für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Hessen ca. 5.000€ kosten. Da unser Architekt allerdings die notwendigen Berechtigungen erworben hat die Aufgaben des Prüfstatikers selbst zu übernehmen, würde er uns für diese Leistung nur 1.700€ (netto) in Rechnung stellen. Die Kosten sollen seine Ausgaben die Berechtigungen notwendigerweise von Zeit zu Zeit zu erneuern und eben seinen Aufwand decken. Uns kommen die Kosten des Prüfstatikers ziemlich hoch vor und somit sind wir uns nicht sicher, ob die zu zahlende Summe an den Architekten, da er es selber gemacht hatte, dann auch zu hoch angesetzt ist?
- Die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung bezieht sich bei allen Gewerken auf den ursprünglich angebotenen Nettopreis der Firmen. Evtl. Preisnachlässe auf die Rechnungen (Skonto, Verhandlungen...) würden sich nicht auf die anrechenbaren Kosten auswirken.
- Die Nettokosten werden bei jedem Gewerk zu 100% in die anrechenbaren Kosten übernommen. Ich hatte gehört das es (wohl technische?) Gewerke gibt wo diese nicht zu 100% angerechnet werden dürfen. Das heißt das es in der Honorarabrechnung unterschiedliche Gewerke unterschiedlich berechnet werden würden?
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Freunde von uns haben für diese Leistung jedoch nur zw. 400-600€ gezahlt. Nachfragen bei anderen Firmen ergaben ebenfalls eine ca. Summe von 500-600€... Welchen Betrag sollten wir tatsächlich zahlen?
Es wäre toll wenn ich den ein oder anderen Kommentar zu meinen Fragen bekommen könnte. Meine weiteren Recherchen im Internet konnte ich leider nicht 100%tig abschließen.
Danke!!