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schon verbindlich. allerdings in der Art = Modell, Farbe , Art vom Glas. Wenn hier keine detaillierten Masse beschrieben sind , auch nicht wie es verbaut wird , ist der GU raus . Erst recht wenn es normiert istVielen Dank für die schnellen Antworten. Für uns galt als verbindlich, dass was gezeigt wird bei einer Bemusterung auch so ausgeführt wird und nicht im Detail zu beschreiben ist. Den Antworten entnehme ich, dass eine Ausstellung in der Bemusterung jedoch gegenüber der späteren Ausführung nicht grundsätzlich verbindlich ist. Sollte hier jemand andere Erfahrungen gemacht haben, bitte um Rückmeldung.