N
neffetshd
Kann mir jemand helfen, ich verstehe (1) 8 nicht:
"(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist."
Bedeutet das, dass ich ein Häuschen bauen könnte und darauf eine Photovoltaikanlage baue und diese nutze? Das ist erlaubt?
"(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist."
Bedeutet das, dass ich ein Häuschen bauen könnte und darauf eine Photovoltaikanlage baue und diese nutze? Das ist erlaubt?