Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht?

4,50 Stern(e) 8 Votes
kbt09

kbt09

@neffetshd ... wäre aber vielleicht sinnvoll, deine Fragen mal in EINEM Thread zu vereinen. Dann sind auch alle Infos, die jetzt schon gegeben sind, immer wieder an einer Stelle, so dass man sich schneller darauf beziehen kann. Und du wirst dann auch beim Nachlesen die Zusammenhänge besser verstehen.
 
N

neffetshd

Die Antwort hast Du schon zur Frage im Außenbereich bekommen.
Wenn WALD im Grundbuch steht, Du Dich am A... der Welt befindest und tatsächlich tausende Bäume dort wachsen, kannst Du mal davon ausgehen, dass Du Dich tatsächlich in einem Wald und nicht in der Stadt mit Baugrundstücken befindest. Das hört sich dann wieder nach Außenbereich an und dort ist Grundstück. keine Wohnbebauung erlaubt. Wenn dort eine Hütte steht, wird es einen Grund haben, warum sie dort stehen darf. Sie wird aber nicht ein normales Wohnhaus sein. Und damit sollte eine Vermietung auch nicht in Frage kommen - unabhängig davon, dass Du - egal was für abstruse Ideen Du verfolgst, ich verstehe Deine Intentionen in den ganzen Threads zumindest nicht - dann auch noch eine Zielgruppe definieren müsstest, die gelegentlich am A... der Welt übernachten möchte.

Was treibt Dich eigentlich genau an? Troll oder was sind die Hintergründe?
Nordanney... ich bin neu in dieser Materie. Anfangs dachte ich mir, wenn ich Grundeigentum erwerbe, kann ich machen, was ich möchte. Aber, dass das nicht so stimmt, weiß ich jetzt. Und jetzt versuche ich einen Überblick über die Vorschriften, Regeln, Gesetze zu bekommen. Das ist für mich sehr schwierig und ich habe dann Gedankengänge, die vllt. nicht jeder nachvollziehen kann, der sich schon besser mit dem Thema auskennt.
Und bevor du mich mit Begriffen, wie "wirr", "abstrus" oder "Troll" in Verbindung bringst, würde ich bevorzugen, dass du mir lieber gar nicht antwortest. Denn dadurch verliere ich die Lust am Informieren und Fragen stellen und komme überhaupt nicht zum Ziel.
 
N

neffetshd

Wald wäre eindeutigst Außenbereich, und eine Genehmigung für eine Hütte für jagdliche Zwecke verlöre mit der Nutzungsänderung zum Ferienhaus klar die Geschäftsgrundlage der Ausnahme. Eine Nutzungsuntersagung wäre die Folge.
Heißt das, dass eine "Jagdhütte" nicht an Wochenendgäste vermietet werden darf, weil es nicht als "Ferienhaus" gilt?
 
N

neffetshd

@neffetshd ... wäre aber vielleicht sinnvoll, deine Fragen mal in EINEM Thread zu vereinen. Dann sind auch alle Infos, die jetzt schon gegeben sind, immer wieder an einer Stelle, so dass man sich schneller darauf beziehen kann. Und du wirst dann auch beim Nachlesen die Zusammenhänge besser verstehen.
Danke für den Tipp, aber erfahrungsgemäss kommt es dann so zu einem grossen Durcheinander und meine Fragen werden noch weniger geklärt :/
 
M

Matthew03

Danke für den Tipp, aber erfahrungsgemäss kommt es dann so zu einem grossen Durcheinander und meine Fragen werden noch weniger geklärt :/
Quatsch. Deine zig Freds sind extrem mühsam, ich habe beim querlesen den Überblick verloren.
Pack es endlich in einen rein, die Experten antworten dir da genauso, und für alle ist es einfacher zu lesen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben