S
Solala77
Hallo Experten und alle anderen Forumsmitglieder!
Ich bin neu hier und was Baurecht betrifft und würde mich über Hilfe freuen.
Wir werden ein Grundstück am Ortsrand erwerben. Es ist nicht mehr im Bauplan umfasst und es gilt §34 Baugesetzbuch (demnach gehe ich von Innenbereich aus). Laut Makler gibt es eine Bauvoranfrage und ein Baufenster. Es handelt sich um ein kleines Dorf (im Nirgendwo) in Rheinland-Pfalz (nur zum Hintergrund - vielleicht hilfreich, wie Behörden und Gemeinde entscheiden). Das direkte Nachbarhaus ist 2,5-gesschossig und hat eine Grundfläche von ca. 220qm.
Unser Plan ist es, ein großes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu bauen, die irgendwann einmal für Eltern im Alter zur Verfügung steht (keine Vermietung beabsichtigt). Da wir allerdings aktuell das gewünschte Einfamilienhaus uns nicht leisten können bzw. wollen (Bankabhängigkeit und so), ist unser Plan, nur erst mal die Einliegerwohnung zu bauen. (Diese soll sowieso am Rand des Hauses sein). Der Plan ist also in diese 50 bis maximal 80 qm große Einliegerwohnung zu ziehen und irgendwann, wenn wir können (finanziell) und wollen (ich würde gerne selbst viel machen - wäre ein Traum) den Rest des Hauses zu bauen. Das kann in 1-2 Jahren oder im schlimmsten Fall nie sein.
Die Einliegerwohnung soll 1- oder 2-geschossig sein und unterkellert.
Zwei Fragen, die ich durch Recherche nicht klären konnte:
1) Ist es möglich, dass man mit Architekten das komplette Wunschhaus beantragt und genehmigen lässt, aber dann nur die Einliegerwohnung baut (diese ist ja ein abgeschlossenes Haus, nur nicht das große Wunschhaus)? Den restlichen Teil des Hauses irgendwann später oder nie baut? Ich konnte nur Angaben finden, wann man mit Bau beginnen muss und wann beendet sein muss (nicht speziell für diese Gemeinde). Es ist kein Neubaugebiet.
2) Vorausgesetzt 1) geht, planen wir den Keller dann schon direkt für das gesamte Haus bauen zu lassen. Also rund 40 bis 50qm unter der Einliegerwohnung und weitere 100qm für das geplante Haus. Dieser 100qm Kellerteil könnte also über Jahre oder für immer ohne Haus darauf allein stehen. Wird sowas genehmigt und muss die Decke besonders abgedichtet werden?
Jeder Hinweis hilft und wir sind dankbar dafür!
Ich bin neu hier und was Baurecht betrifft und würde mich über Hilfe freuen.
Wir werden ein Grundstück am Ortsrand erwerben. Es ist nicht mehr im Bauplan umfasst und es gilt §34 Baugesetzbuch (demnach gehe ich von Innenbereich aus). Laut Makler gibt es eine Bauvoranfrage und ein Baufenster. Es handelt sich um ein kleines Dorf (im Nirgendwo) in Rheinland-Pfalz (nur zum Hintergrund - vielleicht hilfreich, wie Behörden und Gemeinde entscheiden). Das direkte Nachbarhaus ist 2,5-gesschossig und hat eine Grundfläche von ca. 220qm.
Unser Plan ist es, ein großes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu bauen, die irgendwann einmal für Eltern im Alter zur Verfügung steht (keine Vermietung beabsichtigt). Da wir allerdings aktuell das gewünschte Einfamilienhaus uns nicht leisten können bzw. wollen (Bankabhängigkeit und so), ist unser Plan, nur erst mal die Einliegerwohnung zu bauen. (Diese soll sowieso am Rand des Hauses sein). Der Plan ist also in diese 50 bis maximal 80 qm große Einliegerwohnung zu ziehen und irgendwann, wenn wir können (finanziell) und wollen (ich würde gerne selbst viel machen - wäre ein Traum) den Rest des Hauses zu bauen. Das kann in 1-2 Jahren oder im schlimmsten Fall nie sein.
Die Einliegerwohnung soll 1- oder 2-geschossig sein und unterkellert.
Zwei Fragen, die ich durch Recherche nicht klären konnte:
1) Ist es möglich, dass man mit Architekten das komplette Wunschhaus beantragt und genehmigen lässt, aber dann nur die Einliegerwohnung baut (diese ist ja ein abgeschlossenes Haus, nur nicht das große Wunschhaus)? Den restlichen Teil des Hauses irgendwann später oder nie baut? Ich konnte nur Angaben finden, wann man mit Bau beginnen muss und wann beendet sein muss (nicht speziell für diese Gemeinde). Es ist kein Neubaugebiet.
2) Vorausgesetzt 1) geht, planen wir den Keller dann schon direkt für das gesamte Haus bauen zu lassen. Also rund 40 bis 50qm unter der Einliegerwohnung und weitere 100qm für das geplante Haus. Dieser 100qm Kellerteil könnte also über Jahre oder für immer ohne Haus darauf allein stehen. Wird sowas genehmigt und muss die Decke besonders abgedichtet werden?
Jeder Hinweis hilft und wir sind dankbar dafür!